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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe als selbstständiger seit Jahrzehnten eine AXA Krankenversicherung und bisher nie nennenswerte Kosten verursacht. Als ich arbeitsbedingt erhebliche Probleme mit meiner Wirbelsäule bekam, wurden die Kosten von der AXA für einen kurzen Zeitraum übernommen.

Da ich in diesem Jahr vermutlich die Höhe der bezahlten Beträge überschritten hätte, hat man die Behandlung kurz als medizinisch nicht notwendig erklärt. Nach einem BGH Urteil trägt aber im Fall einer Übermaßbehandlung die Beweislast die AXA. Da das natürlich Geld kostet, hat man sich bei der AXA den Aufwand gespart und jedwede Zahlungen eingestellt.

Die AXA hat sehr eindrucksvoll demonstriert, dass eine Versicherung dort keinen Pfifferling Wert ist, weil sie auch vor keinem Risiko schützt. Letztlich zahlt man doppelt: erstens Beiträge und zweitens die medizinische Versorgung.

Unsere allseits beliebte Frau Merkel macht sichs einfach, mit der Einführung der Lebensberechtigungspauschale (zwangs Krankenversicherung) hat sie den Konzernen Milliarden Einnahmen beschert, für die diese keinerlei Gegenleistung erbringen müssen. Klasse Leistung, Deutschlands erste Clientel Kanzlerin.

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