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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch 14.11.12 habe ich Sie telefonisch darüber informiert, dass sich in meiner Wohnung Schimmel befindet. Am 20.11.12 habe ich Sie dann per E-Mail angeschrieben inkl. Fotos. Bisher habe ich keine Reaktion Ihrerseits erhalten!

Gestank und Schimmel in der Wohnung führt zu einer Mietminderung von 10% (LG Hannover, Az. 11 S 322/81, aus WM 1982, S. 183).

Davon werde ich Gebrauch machen, wenn ich bis zum 28.12.2012 nichts von Ihnen höre.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

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