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Antwort zu folgender Beschwerde

An die Stadt Traunstein, zu Händen Herrn Bürgermeister Kösterke, 83278 Traunstein

Sehr geehrter Herr Kösterke,

vor geraumer Zeit erhielt ich ein Schreiben von Ihrer Mitarbeiterin Frau Gr., mit der Vorstellung, dass ich auf alle Fälle eine Grundgebühr für Breitbandkabel zu zahlen habe, (laut Urteil des BGH WuM 2007, 571 – das bereits nicht mehr gültig ist - siehe BVerfG Urteil vom 25.07.2012.) obwohl weder Fernseher noch ein Radio von mir betrieben werden.

Seit über 30 Jahren bin ich fernsehfrei.

Für den Computeranschluß zahle ich bereits Kabelanschlußgebühren an die Firma Kabel Deutschland. Obendrein besteht eine Befreiung von der GEZ.

Jetzt aktuell – 11.12.2012 - kommt von der Stadtkasse Traunstein eine Aufstellung ausstehender Forderungen zum Zwecke der Vollstreckung, welche im Übrigen nicht rechtswirksam unterschrieben ist. Ich bin mir sicher, dass sich die Stadt Traunstein, mit Ihnen als Hauptverantwortlichen, bei diesem Anliegen irrt.

Zudem ist die Stadt Traunstein keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein Unternehmen (siehe www.dnb.com).

Meine Kollegen von der DPVM in Fulda ( www.dpvm.de) beschäftigen sich bereits mit diesem Vorfall und sind sich sicher, dass die Stadt Traunstein willkürlich und ohne Rechtsgrundlagen handelt. Wo sind bitte also die tatsächlichen Rechtsgrundlagen für Ihr Handeln?

Höflichst habe ich Ihre Mitarbeiterin von der Stadtkasse, Frau T. gebeten, die Mahnung vom 30.10.2012 über € 52,66 zurückzunehmen wegen zu Unrecht bezahlter Kabelanschlußgebühren (Breitbandkabelkosten) in Höhe von € 261,14.

Als Kabel-Deutschland-Kunde bezahle ich jährlich alleine über € 400 für Kabelanschluß und Nutzung. Somit wurden in den Jahren 2009 – 2012 Kabelanschlußgebühren (Breitbandkabelkosten) in Höhe von € 261,14 zu viel berechnet – (siehe mein Schreiben/Aufstellung vom 1.10.2012).

Besten Dank für eine schnelle Bereinigung der ganzen Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen, Gerhard Pommer

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