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Antwort zu folgender Beschwerde

Nachdem ich eher zufällig auf diese Website gestossen bin, durch Internet-Recherchen über den Energieversorger Löwenzahn Energie GmbH, Berlin jedoch mittlerweile den Eindruck gewonnen habe, dass dieser Energieversorger eine ganz üble Masche mit seinen (Neu-) Kunden spielt, wollte ich nachfragen, ob sich jemand juristisch so gut auskennt, dass er mir die u. a. Fragen beantworten kann?

Kurz zum eigentlichen Fall, wieso ich hier poste:

1) Durch einen im September 2012 abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von geschätzten 3.500 kWh Strom für einen 3-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, 1 Kind) wurde mir durch Löwenzahn Energie GmbH eine Pauschale von knapp 500,00 € für einen 12-Monats-Zeitraum berechnet. Zahlbar sofort im voraus. Diese Summe habe ich - wenn auch mit ein bisschen Bedenken - unverzüglich auf das genannte Geschäftskonto der Löwenzahn Energie überwiesen.

2) Wenige Wochen nach unserem Einzug ins neue Heim, für das der o. g. Stromlieferungsvertrag abgeschlossen wurde, bekam ich eine E-Mail von Löwenzahn Energie, in der mein geschätzter Jahresverbrauch von 3.500 kWh auf nunmehr über 5.000 kWh "hoch korrigiert" wurde. Die fadenscheinige Begründung lautete, dass der Netzbetreiber (in meinem Fall E.On Bayern) die Löwenzahn Energie über den aktuellen Zählerstand informiert hätte.
(Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn vor ein paar Tagen erhielt ich ein offizielles Schreiben des Netzbetreibers E.On Bayern, in dem mein aktueller Stromzählerstand abgefragt wurde mit der Bitte diesen Zählerstand in das Formular einzutragen und bis Mitte Januar 2013 an E.On zurück zu schicken.)

3) Ich widersprach der Preisanpassung sofort schriftlich per Mail über die Löwenzahn Energie Kontakt-Mail (Text habe ich vorsorglich kopiert und in meinem Unterlagen abgespeichert) und wartete auf eine Reaktion.

4) Wenige Tage vor Weihnachten erhielt ich dann eine schriftliche Mahnung per Briefpost, in welcher der angepasste Preis - immerhin knapp 200 Euro - als offene Forderung reklamiert wurde. Diesmal schrieb ich einen Widerspruch bzw. eine rund dreiseitige Richtigstellung und den Hinweis, dass ich bereits für 12 Monate bezahlt und nunmehr diesen Strom gerne geliefert bekommen hätte. Gleichzeitig habe ich mein Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale Bayern in München geschickt.

5) Heute, am 28.12.12 erhielt ich seitens der Löwenzahn Energie die zweite Mahnung per Briefpost zugestellt. Ich soll weiterhin die 190,92 € bezahlen, zuzüglich Mahngebühren und 11 % Verzugszinsen.

Meine Fragen lauten nun:

Nachdem es sich bei der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin und deren Geschäftsmodell offensichtlich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher handelt (Lockangebot günstiger Strompreis, Vorauskasse für 12 Monate, kurz nach Vertragsabschluss eine vollkommen überzogene Preisanpassung, bei nicht fristgerechter Bezahlung des nachträglich erhöhten Abschlagspreises Mahnungen und Drohung mit Inkassobüro bzw. gerichtlichem Mahnbescheid), würde mich interessieren, ob man den Spiess einfach umdrehen und die Fa. Löwenzahn Energie verklagen kann?

Wäre eine Sammelklage von mehreren Betroffenen (Die Fälle klingen weitestgehend ähnlich - also doch eine bewusste Masche von Löwenzahn?) evtl. unter Einbeziehung einer Verbraucherschutzorganisation hilfreich/möglich?

Muss jeder - aus meiner Sicht vollkommen ungerechtfertigten - schriftlichen Mahnung ebenfalls schriftlich (evtl. als Einschreiben/Rückschein) widersprochen werden?

Was kommt nach der finalen (dritten?) Mahnung? Inkassobüro? Gerichtliches Mahnverfahren?

Lohnt sich jetzt schon die Einschaltung eines Fachanwalts für Verbraucherrecht? Ich bin rechtschutzversichert.

Für Antworten, Hinweise, juristische Empfehlungen wäre ich allen MitleserInnen äußerst dankbar und wünsche allen ein schönes Wochenende und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

T. K.

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