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Antwort zu folgender Beschwerde

1) Am 23.01.2012 habe ich Kindergeld für meinen Sohn bei der Arbeitsagentur (Familienkasse) Oldenburg beantragt, da für meinen Sohn - bis heute - gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld besteht.

2) Am 10.04.2012 erhielt ich einen Bescheid, in dem durch Mitarbeiter der Arbeitsagentur Oldenburg - in Bescheidform - die Lüge verbreitet wird, dass nicht festgestellt werden konnte, dass der Kindergeldanspruch besteht. Ich hatte allerdings alle Fragen beantwortet. Inhaltlich bearbeitet wurde mein Antrag nicht. Eine Bergündung fehlte.

3) Am 01.05.2012 habe ich Einspruch gegen den unbegründeten Kindergeldbescheid eingelegt. Auch daraufhin wurde aber nicht überprüft, ob der beanstandete Kindergeldbescheid begründet ist.

4) Da bis zum 02.07.2013 weder eine Überprüfung des Kindergeldbescheides noch eine Bearbeitung des Einspruchbescheides vorgenommen wurde, habe ich an diesem Tag Untätigkeitklage eingelegt.

5) Unmittelbar nachdem die Beamten der Arbeitsagentur von der Untätigkeitsklage erfuhren, wurde mein Einspruch abgelehnt. Auch der Einspruchsbescheid enthielt keine Begründung. Er enthält allerdings die Lüge, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin.

6) Daraufhin habe ich meine Untätigkeitklage am 12.07.2012 für erledigt erklärt.

7) Am 27.07.2012 forderten mich Richter des Niedersächsischen Finanzgerichtes auf, meine Untätigkeitsklage eine Anfechtungsklage umzuwidmen (10 K 185/12). Wörtlich schrieben die Richter:

"Der sicherste Weg, sich gegen den Ablehnungsbescheid zu wehren, ist wohl der Widerruf der Erledigungserklärung im Schreiben vom 12. Juli 2012. "

Warum ich gegen einen erkennbar unbegründeten Kindergeldbescheid Klage einlegen sollte, schrieben die Finanzrichter aber nicht.

8) Mit Schreiben vom 06.08.2012 habe ich die Finazrichter G., T. und S. darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe der Kunden der Arbeitagentur ist, über ein Kindergeldverfahren gegen die Korruption in Verwaltung und Justiz vorzugehen. Auch auf die in der Literatur dokumentierte Massen-Korruption in der deutschen Finanzgerichtsberkeit wurden die drei Richter hingewiesen:

http://de.reclabox.com/beschwerde/41826-niedersaechsiches-finanzgericht-hannover-inhaltlich-unbestimmtes-gerichtsschreiben-vom-3-8-2011#comment89389

9) Am 17.08.2013 stellte Finanzrichter T. - unbegründet - fest, dass ich die Kosten für die Untätigkeitsklage zu tragen hätte.

10) Wirtschaftlich besonders schwer treffen mich die vorsätzlichen Fehlentscheidungen, weil - trotz begründeten Kindergeldantrags - auch für meine Tochter seit dreizehn Jahren kein Kindergeld gezahlt wird.

http://de.reclabox.com/beschwerde/39223-agentur-fuer-arbeit-oldenburg-oldenburg-kein-kindergeldbescheid-seit-ueber-11-jahren

11) Am 26.09.2012 - nicht einmal 3 Monate nach dieser Amtsprovokation - wurde im Jobcenter Neuss eine Mitarbeiterin getötet, nachdem sie und ihre Kollegen einen Kunden der Arbeitsagentur bis zur Weißglut getrieben hatten.

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37735/1.html

Und immer noch schweigen deutsche Richter und Staatsanwälte.

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