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Antwort zu folgender Beschwerde

Es gab ein kleines Problem mit einem Feld, das in einem Formular von uns falsch angekreuzt worden ist.

Seit dem 18.02.2013 haben wir dann versucht, dieses Problem mit dem Jobcenter Duisburg zu klären. Es gibt aber keinen persönlichen Kontakt zu dem Sachbearbeiter, sondern nur ein "Service-Telefon", welches Probleme aufnimmt und zu den Sachbearbeitern weiterleitet. Für unser Problem wurde dies von dem Service-Telefon-Mitarbeiter getan und es wurde uns eine Antwort binnen zwei Tagen zugesichert.

Nach zwei Tagen gab es natürlich immer noch keine Antwort, und auch weitere Nachfragen beim "Service-Telefon" haben nichts erbracht! Darauf hin habe ich am 21.02.2013 die Dienst-Telefonliste des Jobcenters eingefordert. Die Forderung beruht auf dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ein entsprechendes Referenzurteil existiert seit dem 10.01.2013, vgl. Verwaltungsgericht Leipzig (AZ: 5 K 981/11). Das Urteil kann hier eingesehen werden:
www.harald-thome.de/media/files/Material-IFG-Telefonlisten-JC-VG-Leipzig-v.-10.1.2013.pdf. Bereits veröffentlichte Telefonlisten finden sich hier:
www.harald-thome.de/jobcenter-telefonlisten.html.

Als Antwort auf meine Anforderung habe ich vor einigen Tagen das angehängte dreiseitige Antwortschreiben erhalten.

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