Ich habe heute, am 08.03.2013, eine Mahnung von meinem Stromanbieter FLEXSTROM (im folgenden Text einfach FS genannt) per Post erhalten, die auf den 05.03.2013 datiert ist. Eine Rechnung habe ich zuvor nicht erhalten, mehr dazu in Punkt 3.
1. Frage: Gilt für die Zahlungsfrist das Datum, das auf dem Schreiben vermerkt ist oder das Datum, wann das Schreiben vorliegt? Im ersten Fall könnte sich ja der Absender ein Datum einfach ausdenken, das scheint mir rechtlich mehr als fraglich. Im Fall könnte der Empfänger zwar auch ein falsches Empfangsdatum behaupten, aber das ist weitaus schwieriger.
In dem Schreiben wird gefordert, den Gesamtbetrag in Höhe von über 700 Euro, bis zum 10.03.2013 zu überweisen.
2. Frage: Die Frist liegt nur 5 Tage nach dem im Schreiben angegeben Datum und nur 2 Tage nach dem tatsächlichen Erhaltsdatum des Schreibens. Handelt es sich nicht in beiden Fällen um eine sittenwidrige Fristsetzung?
In dem Schreiben steht desweiteren folgende Behauptung:
"Sie haben dafür bereits eine Rechnung erhalten, die Sie bisher jedoch nicht beglichen haben. Zu Ihrer Erinnerung erhalten Sie deshalb mit diesem Brief eine Übersicht mit Informationen zum offenen Betrag. "
3. Frage: Diese Behauptung ist falsch und ich bin sicher, dass weiß der Absender auch. Weder per Post, noch versteckt in Werbepost oder per Email habe ich bisher eine Rechnung erhalten.
Kann ich den Absender wegen dieser falschen Behauptung anzeigen? Ich wäre bereit, eine eidesstattliche Aussage abzugeben. Ich würde diesen Schritt gerne gehen, da ich die Behauptung eindeutig als Instrument der Legitimation der extrem kurzen Frist sehe und mich durch diese insgesamt eingeschüchtert fühle.
In dem Schreiben ist übrigens kein Hinweis zu finden, wofür die Mahnung genau gestellt wird und ich weiß es bisher auch selbst noch nicht. Ich bin bei FS seit einem Jahr Kunde und dort muss das gesamte im Voraus bezahlt werden. Das bisherige Jahr ist natürlich bezahlt, also, so dachte ich, wird diese Mahnung sicher das kommende Jahr betreffen und ist einfach versehentlich zu hoch.
In der Mahnung wird aber folgendes angegeben: "Infos zum Betrag: 2012-##### (Rücklastgebühren gemäß AGB - Punkt 7) " (Die Rautezeichen sind im Schreiben auch genau so. Warum, weiß ich nicht)
In den AGB von FS wird das Wort "Rücklastgebühr" nicht ein einziges Mal gebraucht. Zudem hat Punkt 7 der AGB 9 weitere Unterpunkte und ich konnte in keinem einzigen etwas finden, das mir in diesem Fall weitergeholfen hätte.
Ich werd also einfach nicht schlau aus dem Betrag! Ich weiß nur soviel, die Mahnung betrifft das Jahr 2012 und irgendwelche dubiosen Rücklastgebühren, die FS in den AGB aber verschweigt. Den Fixbetrag für das Jahr 2012 hatte ich aber schon im Voraus bezahlt (so wie vertraglich festgelegt) und dieser war mit 424,60 Euro DEUTLICH unter dem von FS geforderten Betrag. Ansonsten findet sich in dem Schreiben kein einziger Hinweis darauf, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und wofür er eigentlich gefordert wird. Daher die 4. Frage: Muss auf der Mahnung nicht deutlich werden, wie sich der Betrag zusammensetzt?
Und natürlich: Welche rechtlichen Schritte stehen mir offen und welche haben auch tatsächlich gute Chancen auf Erfolg?
Vielen Dank im Voraus!