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Antwort zu folgender Beschwerde

Beim Frühjahrsputz im Februar 2013 fielen mir beim Abwischen unserer Couch kleine Risse bei den Sitzflächen auf, welche sich beim Hinsetzen dehnten. Die Couch wurde am 15.04.2011 geliefert, war also zu diesem Zeitpunkt erst 22 Monate alt. Da diese Risse ausschließlich auf den stark beanspruchten Sitzflächen auftreten, gehen wir davon aus, dass das Material minderwertig ist. Wir hatten vorher eine Couchgarnitur - ebenfalls aus Kunstleder - welche nach 5 Jahren keinerlei Gebrauchspuren diesbezüglich aufwies.

Am 18.02.2013 reklamierten wir die Couch, schilderten die Schäden und fügten im Anhang Fotos des Schadens bei. Eine schriftliche Eingangsbestätigung unserer Reklamation bekamen wir nicht, obwohl wir mehrmals telefonisch darum gebeten haben. Stattdessen haben wir heute die Ablehnung der Reklamation in der Post.

Wir wissen, dass die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre beträgt und dass nach 6 Monaten der Käufer die Beweislast trägt. Aber deswegen müssen wir uns noch lange nicht unterstellen lassen, wir hätten die Couch mit scharfem Reinigungsmittel geschrubbt bzw. uns mit Bodylotion eingecremt und nackt auf die Couch gesetzt! Beides ist nämlich nicht der Fall. Seitdem wir die Couch haben, wurde sie nur leicht mit einer Spülmittellösung abgewischt. Üblicherweise sitzen wir auch nicht nackt und eingecremt auf der Couch. Aber selbst wenn, sollte diese das doch abkönnen oder?

Der Brief von Möbel Werner Neumarkt ist einfach die Höhe und beleidigend!

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