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Antwort zu folgender Beschwerde

1und 1 meldet Landgericht Köln auf Anfrage falschen Kunden als IP Inhaber!

Dieser Kunde war erst zwei Jahre später Inhaber dieser IP.

1und 1 verweigert die Richtigstellung mit dem Hinweis: Wir wissen nach zwei Jahren nicht mehr, wer Inhaber dieser IP war.

Werde 1und1 wegen Betrug und wegen falscher Beschuldigung zur Anzeige bringen!

Nie wieder 1und1 welche die habgierigste Geldvermehrungseinrichtung ist, die ich kenne.

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