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Antwort zu folgender Beschwerde

Wir bekommen Hartz IV. Ich habe mich an die ARGE Bochum gewandt, da meine Wohnung unbewohnbar geworden ist. Ich habe zwei kleine Kinder (zwei und fünf Jahre alt), mein Mann hat Asthma.

Wir hatten in sechs Monaten zwei Mal Wasserschaden. Der Vermieter weigert sich, die defekte Decke zu reparieren, geschweige denn die Kosten zu übernehmen. Die Wohnung besteht überwiegend aus Rigipsplatten. Die Wände haben Risse. Über den Rigipsdecken ist alles verschimmelt. Wir wohnen im EG, in der Nacht werden wir von vorbei laufenden Leuten belästigt, sie klopfen an die Scheiben und schreien herum.

Die ARGE weigert sich, einem Wohnungswechsel zuzustimmen, da ein Umzug unnötig sei. Sollten wir trotzdem umziehen wollen, müssten wir alle Kosten selber tragen. Dazu sind wir aber nicht in der Lage.

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