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Antwort zu folgender Beschwerde

Nachdem sich mein Vertrag automatisch verlängert hat, erhielt ich eine Rechnung zur Zahlung der Gebühren für das folgende Quartal. Diese habe ich ca. 4,5 Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlt.

Nach zwei Wochen erhielt ich die erste Mahnung und nach 4 Wochen die zweite. In der zweiten Mahnung wurde ich aufgefordert, dass ich nun auch die Rate für das folgende Quartal bezahlen soll. Zudem wurden 12,50 € Mahngebühren verlangt.

Auf Nachfrage erklärte man mir, dass in den AGBs geregelt sei, dass die Zahlung für das folgende Quartal unmittelbar fällig ist, wenn man für das aktuelle Quartal eine zweite Mahnung erhalten hat:

"Sollte der Nutzer aus von ihm zu vertretenden Gründen mit der Zahlung von mehr als zwei fälligen Raten und/oder mehr als einem Drittel der fälligen Forderung mehr als sieben Tage in Verzug kommen, ist der gesamte dann noch offene Betrag zur Zahlung fällig. "

Mit Rate ist hier die Gebühr für ein Quartal gemeint, wobei der Vertrag um zwei Quartale sich verlängert hat. Im Normalfall ist die Gebühr zu Beginn des Quartals fällig.

Muss ich diese Praxis akzeptieren?

Unabhängig hiervon, halte ich die Mahngebühren von 12,50 € für völlig unangemessen. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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