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Antwort zu folgender Beschwerde

Ist es nomal, dass eine Hausverwaltung überwiegend untätig bleibt:

1. Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer werden nicht mit Nachdruck verfolgt und durchgesetzt,

2. Kein Gutachter zur Feststellung der Mängel nach Wohnungssanierung von 2011 beauftragt wird,

3. Keine Einsicht in Verwaltungsunterlagen gewährt wird (Verwaltervertrag, Hausmeistervertrag, Leistungsbeschreibung der Malerei Peters (trotz Balkonsanierung kommt es zur Durchrostung der Balkonträger) )

4. Gemeldete Mängel am Wohnnungseigentum nicht beseitigen läßt,

5. auch auf Schreiben der Rechtsberatung nicht reagiert.

6. Als letzte Möglichkeit wurde die Abberufung des Verwalters als Tagesordnungspunkt der demnächst anstehenden Wohnungseigentümerversammlung beantragt.

6. Wenn darauf auch keine Antwort, bzw. Bestätigung erfolgt, dann bleibt nur der Weg zum Gericht.

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