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Antwort zu folgender Beschwerde

Für die gezahlte Gebühr, eines Dokumentes "Einschreiben /Rücksein" ist dieses Dokument weder vom Postzusteller, noch vom angeschriebenen ERS Empfänger, sachgemäß und nicht nach der gesetzlichen Vorschrift, unterschrieben und ausgefüllt worden.

Diese Arbeitsweise ist mir leider schon des öfteren untergekommen. " Also kein Einzelfall. "

Das finde ich eine fahrlässige Arbeitsweise der Postzusteller.

Mit freundlichen Grüßen:

Margret Nißmann Musfeldstr. 162 47053 Duisburg

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