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Antwort zu folgender Beschwerde

Nach mehrmonatigen (10) Reklamationen, ist die 1&1 Internet AG bis heute nicht in der Lage eine eindeutige, - einmalige E-Mailadresse -, nur einmal auf Ihrem Portal zu vergeben.

Hierbei handelt es sich um ein nach den BSI-/ und Datenschutzregeln, dubioses und fahrlässiges Providerhalten, wenn die E-Mailadressen bei 1&1 (hier. @online.de) keine Unikate darstellen. Fazit: Beschämend naiv für die 1&1 Internet AG.

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