Ich mochte es erst nicht glauben, aber tatsächlich erreichte mich heute die Einspruchsentscheidung für einen Einspruch vom 06.08.2012.
Die Bearbeitungszeit hat also tatsächlich 26 Monate oder auch 2 Jahre und 2 Monate gedauert. Das ist die längste mir bekannte Bearbeitungszeit eines Amtes.
Gut nur, dass ich nicht auf das Geld angewiesen war, sonst hätten meine Kinder wohl darunter leiden müssen.
Werde heute noch ein Schreiben an den Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit schreiben, an das Bundeszentralamt für Steuern und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schicken.