Wir haben über das Reisebuchungsportal: Reisen.de und somit über das Online-Reisebüro: Unister Travel Retail GmbH & Co. KG beziehungsweise dem für die Reiseorganisation verantwortlichen Reiseveranstalter: Ab-in-den-Urlaub-de Spezial by Urlaubstours unter der Buchungsnummer: 900052702 sowie Rechnungsnummer: 900049829 vom 28.09.2014 bis zum 08.10.2014 eine Pauschalreise für zwei Personen nach Portugal an die Algarve gebucht.
Dass die Flüge der Pauschalreise mit der Fluggesellschaft: Ryanair stattfinden welche aus den Medien euphemistisch gesagt als potentiell problematischer Fluganbieter bekannt ist wurde uns erst kurz vor Reisebeginn bekannt.
Ganz zu schweigen von dem Umstand dass die Flüge nicht wie angenommen vom Flughafen Frankfurt sondern vom cirka 100 Kilometer entfernten Flughafen „Frankfurt“-Hahn starten und landen sollten. Was die Ortsgemeinde Hahn überhaupt mit Frankfurt zutun hat und weshalb ein über 100 Kilometer von Frankfurt entfernter Flughafen Frankfurt-Hahn heißt bleibt das Geheimnis der Namensgeber. Jedenfalls war somit unser bereits bezahlter Bustransfer an den und vom Frankfurter Flughafen schonmal in den Wind geschossen.
Kurz vor dem Reiseantritt der 10-tägigen Pauschalreise stellte sich dann plötzlich auch noch heraus seitens der Fluggesellschaft: Ryanair kein übliches Reisegepäck mittransportiert wird bzw. für das normale Gepäck gesonderte exorbitante Gepäckgebühren gefordert werden.
Da es sich bei der gebuchten Reise nun aber um ein Pauschalangebot handelte und es bei längeren Reisen unumgänglich ist entsprechendes Reisegepäck mitzuführen gingen wir wohlwollend davon aus dass diese Gebühren bei Pauschalreisenden entfallen bzw. vom Reiseveranstalter bereits bezahlt wurden. Mit Entsetzen mussten wir dann feststellen das Ryanair nichtsdestotrotz Gebühren für das normal übliche Gepäck verlangte.
Sowohl aus dem Angebot noch aus der Reisebestätigung / Rechnung oder dem Voucher ging dies in irgendeiner Weise hervor. Diesbezüglich fehlte es an jeglicher Transparenz.
Dabei handelt es sich beim üblichen Gepäck doch wohl um herkömmliche Reisetransporterfordernisse die bei jedem Kunden anfallen und zumal es kaum jemanden geben wird der ohne Koffer 10 Tage in den Urlaub fliegt sollte man bei der Buchung einer Pauschalreise zum Pauschalpreis davon ausgehen dürfen dass auch das Gepäck mittransportiert wird.
Schließlich kann man beispielsweise bei einer Hotelbuchung gleichermaßen erwarten dass dort Betten vorhanden sind und diese nicht gesondert gebucht und bezahlt werden müssen.
Das Gepäck erst nachträglich in Rechnung zu stellen ist unrechtmäßig und führt zur Nichtigkeit des Vertrages.
Erfüllt ein Unternehmer die Pflichten des neugefassten § 312g Absatz 3 BGB nicht kommt nämlich nach dem neu gefassten § 312g Absatz 4 mit dem Verbraucher überhaupt kein Vertrag zustande. Die Pflicht des Anbieters ist dabei unter anderem eindeutig über folgende Punkte zu informieren.:
- die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
- den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile und Nebenkosten
Ferner müssen diese Informationen dem Verbraucher vor der Bestellung sowie in der Kaufbestätigung bzw. hier in der Reisebestätigung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise kundgetan werden.
Dies ist im vorliegenden Fall in keinster Weise geschehen.
Wenn die Gepäckgebühren nicht im Gesamtpreis inkludiert sind stellt dies einen Verstoß gegen Artikel 238 Absatz 1 BGBEG, Artikel 246 a § 1 Absatz 1 BGBEG, § 312 d Absatz 1 BGB, § 312 e BGB sowie § 1 PAngV Absatz 1, 2 und 6 dar.
Zudem ist es hinsichtlich des Vergleichs von Reiseveranstaltern wettbewerbsrechtlich irreführend da man Preise vergleicht worin alle Kosten beinhaltet seien sollen und die Gesamtpreise hervorgehoben werden müssen. Schließlich wählt man vorher aus was man sucht: Flug, Hotel, Verpflegung, mit oder ohne Transfer aber nie ist die Rede von mit oder ohne Gepäck.
Da die Reise unmittelbar bevorstand und eine Stornierung der Reise im Ganzen einen unverhältnismäßig höheren Schaden bedeutet hätte haben wir die Reise trotzdem schadensmindern angetreten und nunmehr beim Reiseanbieter: Reisen.de sowie beim Reiseveranstalter: Ab-in-den-Urlaub-de Spezial by Urlaubstours ersatzweise Schadenersatz beantragt beziehungsweise hilfsweise einen Kulanzantrag gestellt.
Bedauerlicherweise ignoriert das Reiseportal sämtliche Schreiben gänzlich und der Reiseveranstalter verweigert trotz intensiver Bemühungen in Form von ausführlichem Schriftverkehr bislang kategorisch jegliche Kooperation oder Kulanz.
Als Argument für die kurzgefasste Ablehnung des Reklamationsanliegens wird mittels vorgefertigten Standarttexten behauptet dass angeblich irgendwo im Buchungsverlauf irgendwelche ominösen Gepäckinformationen angezeigt worden wären.
Die angeführten vermeintlichen Gepäckgebühren wurden jedoch zu keinem Zeitpunkt angezeigt oder anderweitig zur Kenntnis gegeben. Vielmehr hat keinerlei Information über etwaige Zusatzkosten für das Gepäck stattgefunden.
Wir haben den Buchungsverlauf auf Video aufgenommen und können somit sogar zweifelsfrei nachweisen dass die mutmaßlichen Gepäckinformationen eben nicht angezeigt wurden. Da sich über E-Mail-Accounts zumeist maximal 20 MB-Dateianhänge versenden lassen wurde extra ein für größere Dateianhänge geeignetes Cloud-Postfach eingerichtet und der Link zum betreffenden Videobeweis an den Reiseanbieter übermittelt.
Die Reklamationsabteilung des Reisekonzerns hält es jedoch nicht für nötig sich das Beweisvideo zunächst einmal anzuschauen sondern lehnt es angeblich aus „sicherheitstechnischen Gründen“ ab das Video zu begutachten da sie „keinesfalls Daten von einem externen Server herunterladen wollen“. Dies ist allerdings ein technisches Problem auf deren Seite welches es seitens des Empfängers des Beweisangebotes zu lösen gilt. Alternativ ist es dem Reiseanbieter selbstredend freigestellt einen anderen kostenfreien Übertragungs- bzw. Einsichtnahme-Weg für den Videobeweis zu benennen.
Da das Reiseportal: Reisen.de bislang garnicht auf unsere Reklamation reagiert hat und der Reiseveranstalter: Ab-in-den-Urlaub-de Spezial by Urlaubstours jegliche Kooperation oder Kulanz stur verweigert sind wir nun gezwungen die Sache an einen mit dem Reiserecht vertrauten Rechtsanwalt zu übergeben um unsere berechtigten Ansprüche mithilfe unserer Rechtsschutzversicherung im Wege einer Schadensersatzklage gerichtsanhängig zu machen. Weiterhin werden wir den Verbraucherschutz einschalten und die Angelegenheit in allen erdenklichen Medien publik machen.
Wir haben den Reiseveranstalter in diesem Zusammenhang auch mehrfach daraufhin hingewiesen dass wir mittlerweile seit mehreren Jahren unsere Reisen über das Portal: Reisen.de buchen und dies eine zufriedenstellende Klärung der Sache vorausgesetzt auch weiterhin in den nächsten Jahren beabsichtigten. Andernfalls ist klar dass insofern keine kulante Regelung gefunden werden kann dies sicherlich die letzte war die über die Unister-Unternehmensgruppe gebucht wurde.
Da wir diese Maßnahmen allerdings lieber vermeiden würden und nach wie vor auf eine kooperativ kundenfreundliche Lösung hoffen appellieren wir an dieser Stelle letztmalig an ihr Interesse an der Kundenbindung sowie an ihre Kooperations- und erforderlichenfalls Kulanzbereitschaft und ersuchen um eine kooperative kundenfreundliche Problemlösung.
In diesem Zusammenhang sollten sie sich eingehend überlegen ob es der Philosophie ihres Unternehmens in Sachen Kundenbindung entspricht so ignorant mit ihren langjährigen Kunden umzugehen!