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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe im Jahr 2013 einen Laubsauger für ca. 24,00 EUR ersteigert, diesen ausprobiert und dann ein Jahr ins Regal gelegt. In dieser Zeit hat sich der Auffangsack förmlich zerlegt. DEUBA teilte mir per Mail mit, dass sie sich den reklamierten Auffangsack nicht ansehen werden, ich aber ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter vorzulegen habe. Ich scheine aber nicht der einzige Kunde zu sein, der einen Schaden am Auffangsack des Laubsaugers hat. Bei eBay bietet DEUBA diesen als B-Ware (Kundenrücksendung) aber ohne Auffangsack an. Die Forderung nach einem Gutachter für den Auffangsack eines 24,00 EUR teuren Laubsauger hat Methode. DEUBA schmettert Forderungen nach gesetzlicher Gewährleistung auf diese Weise ab. Mein Fazit: ŸWare in mieser Qualität, Ÿunseriöse Geschäftsgebaren, Ÿreine Abzocke, Ÿkundenunfreundlich!

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