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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich bat im November 2014 um Rückerstattung von 390 € Bearbeitungsgebühr entsprechend aktueller Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Auch die Beschwerdeabteilung der Targo-Bank sah es bislang als nicht notwendig an, mir zumindest zu bestätigen, dass sie auf die Einrede der Verjährung (31.12.2014) verzichten.

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