Ich habe den Gutschein zur Autoaufbereitung meines bisherigen Autos gekauft (Die Gültigkeit des Gutscheins ist bis 27.01.2015). Nach der Aufbereitung sollte das Auto verkauft werden.
Laut Gutscheinkonditionen soll man 48 Stunden vorher einen Termin vereinbaren. Der Groupon Partner Top Car Cleaning in Hamburg war telefonisch nicht erreichbar. Daraufhin kontaktierte ich Groupon per Kontaktformular, woraufhin ich die Auskunft bekam, dass die Firma vom 15.12.2014 bis zum 15.01.2015 Werksferien hat und der Gutschein danach wie gewohnt einlösbar sei.
Hiervon stand nichts in den Gutscheinbedingungen. Das Problem, dass sich hieraus ergibt ist, dass das Auto am 15.01. nicht mehr in meinem Besitz ist, und somit der Gutschein nicht mehr einlösbar ist. In einem Telefonat wies ich Groupon darauf hin und forderte mein Geld zurück. Der Mitarbeiter sagte mir, er gebe die Beschwerde an die zuständige Stelle weiter, da er selbst nicht befugt sei, die Rückzahlung zu veranlassen. Als Antwort bekam ich einige Tage später das gleiche Email noch einmal, dass Top Car Cleaning Werksferien bis 15.01.2014 habe.