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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe gegen die Therme Bad Aibling geklagt, weil ich bei einem Besuch in der Therme mit Entsetzten feststellen mußte, dass der Aussenbereich videoüberwacht wird.
Ich forderte Sie damals auf, mir mitzuteilen, wie mit meinem aufgenommen Bildmaterial umgegangen wird.
Da es sich um einen sensiblen Bereich handelt, in
dem sich nur unbekleidete Bürger befinden, die komplett per Video überwacht und aufgezeichnet werden.

Dieser Bereich kann und konnte auch vom Badehäuschen aus eingesehen werden, also ganz unnötig.

Leider habe ich den Prozess verloren, aber es hatte zur Folge, dass nun das Bildmaterial nach 72 Stunden und nicht mehr erst nach Monaten gelöscht wird.

Aber dann kam ein Schreiben der Stadtwerke Bad Aibling.

Ich bekam für die Therme und alle Institutionen die den Stadtwerken Bad Aibling unterstehen lebenslang Hausverbot

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