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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.01.2014 wurde von mir, in Ihrer Filiale Ostermann - Witten, ein Stollenbett mit Nachtkonsole gekauft.

Nach der ersten Enttäuschung bezüglich Lieferzeit, erfolgte die Zustellung am 07.03.2014. Somit begangen die hier aufgeführten Fehlleistungen der Firma Ostermann.

  • Bei der ersten Auslieferung passten Maße (Spaltmaße Kopfteil) nicht überein und das Kopfteil wurde anstatt in Weiß/lack in Weiß/matt geliefert.

Nach Rücksprache mit den Monteuren ist mir versichert worden, dass die neue Bestellung zeitnah bei mir eintreffen würde. Ein Betrag von 200 €, ist aufgrund der Reklamation von mir einbehalten worden.

  • Zeitnah?

Die zweite Lieferung wurde am 16.06.2014 ausgeliefert. Es passten wiederum Maße nicht. Selbst die Monteure schauten sich mittlerweile ratlos an. Wieder wurde mir zugesichert, dass die Reklamation zügig erledigt werden sollte.

Ich war maßlos darüber verärgert, hiermit wieder einen Urlaubstag opfern zu müssen.

Nach vorgeschlagenen Terminen, die ich berufsbedingt nicht wahrnehmen konnte, folgte die dritte Lieferung am 19.01.2015. Ja, Sie lesen richtig. 19. 01. 2015!

Und wieder war die Lieferung fehlerhaft. Die Monteure notierten zwar auf Ihrem Serviceschein, den Einbehalt von dem noch ausstehenden 200€. Ich bat in dem Schreiben mich aber bitte nochmal zurückzurufen, um den Sachverhalt nochmals zu klären und eine entsprechende Entschädigung für den Zeitraum zu erhalten.

Was nun folgte, ist eine absolut unprofessionelle Abwicklung vom Kundendienst.

  • Ein Entschuldigungsschreiben kennt die Firma Ostermann anscheinend nicht. Es folgte ein unpersönliches Schreiben in dem der noch ausstehende Betrag von 200€ gutgeschrieben wird. Das nach einem Jahr? Bitte? Das sollte eine entsprechende Entschädigung sein? Wann erfolgte der auf dem Serviceschein notierte und erwünschte Rückruf?

So kann man Reklamationen oder Beschwerden einfach unter den Tisch fallen lassen. Auch nach einem Anruf meinerseits, bezog sich der Mitarbeiter unfreundlich auf den unterschriebenen Serviceschein. Konnte mir aber auch nicht beantworten, warum ich nicht zurückgerufen worden bin und man nicht in Lage war, sich zu entschuldigen.

Auch mit der Fachfrage nach dem „Unheimlichen Multiplikator“ wusste man in Ihrem Kundendienstbereich nichts anzufangen. Den Begriff Beschwerdemanagement kennt man wohl bei der Firma Ostermann nicht. Oder man nimmt 220 unzufriedene Kunden in Kauf („Unheimlichen Multiplikator“).

Fraglich ob, man sich das heutzutage in so einem Wettbewerb überhaupt noch leisten kann?

Für mich ist nach hoher Erwartung auch sehr ärgerlich, drei Urlaubstage zu verlieren.

Sie können fest davon ausgehen, dass dies meine die letzte Bestellung im Einrichtungshaus Ostermann war, wenn sie nicht in Kürze eine für mich akzeptable Lösung finden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

D. Schroer

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