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Antwort zu folgender Beschwerde

Wegen beabsichtigtem Lieferantenwechsel kündigte ich meinen Vertrag zum 28.02.2015 per Einschreiben mit Rückschein.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.

Demnach hätte die Kündigung bis zum 31.01.2015 ausgesprochen werden müssen, um fristgerecht zu sein.

Am 28.01.2015 gab ich das Einschreiben zur Post, so dass theoretisch noch 3 volle Tage für den Postlauf zur Verfügung standen.

Der Rücksein trägt als Empfangsdatum den 02.02.2015, also zu spät für eine fristgerechte Kündigung (wenn das Empfangsdatum und nicht das Datum der Postaufgabe herangezogen wird).

Bis heute (01.03.2015) erhielt ich keinerlei Reaktion von Eprimo.

Vor einer Woche hakte ich telefonisch nach, erhielt aber keine befriedigende Antwort.

Weder mein Kündigungsschreiben war bekannt, noch konnte man mir sagen, ob sie angenommen wurde (oder wird).

Auch bekam ich keine Info darüber, wie sich Eprimo bei solchen Kündigungen verhalten würde, die offenbar am schon "eingeläuteten" Wochenende bei ihnen eingehen (Freitag der 30.01.2015), wenn man sich schon im Wochenende wähnt.

Ich vermute mal, dass so ein Einschreiben nicht länger als ein normaler Brief unterwegs ist und weil der Postbote bei der Zustellung am Freitag den 30.01.2015 keinen mehr fand, der zu einer Annahmeunterschrift bereit war, am Montag den 02.03.2015 erneut zustellte, aber mit der Folge, dass das Datum der Annahmeunterschrift jetzt nicht mehr der Kündigungsfrist entsprach.

Jedenfalls hänge ich in der Luft.

Weder macht es sinn, den neuen Stromanbieter zu beauftragen, noch bei Eprimo einen Tarif für ein weiteres Belieferungsjahr auszuwählen, weil ja nicht feststeht, ob die Kündigung vielleicht doch angenommen wird.

Der Sachbearbeiter bei meinem Anruf vor einer Woche meinte hierzu lapidar: "Sie fallen ja in die Grundversorgung zurück, so dass Sie auf jedenfall Strom bekommen".

Nur damit ist mir nicht gedient.

Wenn Eprimo in der vertraglichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende nicht in der Lage ist, auf eine Kündigung zu reagieren, dann müssen sie halt in ihre AGB's die Kündigungsfrist ihren Kapazitäten anpassen (vielleicht auf 6 Monate, 1 Jahr, oder lebenslänglich).

Vielleicht steckt aber auch System dahinter.

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