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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich bin seit dem 01.07.09 arbeitssuchend und bemühe mich seitdem selbst um einen Job. Meine Bemühungen waren erfolgreich und ich bekam einen Termin zum Vorstellungsgespräch und anschließend einen Termin zum Probearbeiten. Der Termin zum Probearbeiten war sehr kurzfristig auf den folgenden Tag angesetzt. Soweit so gut, dachte ich jedenfalls.

Nachdem ich der Agentur über mein Vorgehen berichtet habe, wurde ich jäh ausgebremst, denn eine nicht persönlich durch ein Gespräch angemeldete Probearbeit gilt hier zu Lande als Schwarzarbeit. Durch den kurzfristig vereinbarten Termin mit meinem potentiellen Arbeitgeber war es mir nicht möglich die Probearbeit eher anzumelden. Ich bin davon ausgegangen, daß es für so einen Fall eine Notfallregelung gibt. Leider nicht! Die Agentur hat mir angedroht, bei Antritt der Probearbeit mein ALG I zu kürzen. Ein Verfahren wir eingeleitet.

Sinn oder Unsinn, daß ist hier die Frage!

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