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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich hatte einen Unfallschaden an meinen PKW und hab den Schaden erst einmal im Rahmen der Kasko durch die HUK24 reparieren lassen. Da ich Werkstattbindung hatte, wurde der Schaden von der Partnerwerkstatt der HUK24 repariert.

Die Partnerwerkstatt führte unter anderem eine Lackierung durch, welche aber stark von der Originalfarbe abwich. Daraufhin haben wir von der HUK24 nach einigem E-Mail-Verkehr einen Gutachter vorbeigeschickt, welcher neben der schlechten Lackierung 2 weitere Unfallschäden feststellte, welche von der Partnerwerkstatt nicht repariert worden sind.

Vermutlich um nicht blöde vor der Versicherung dazustehen, hat die Partnerwerkstatt nun versucht die Schuld von sich wegzuschieben. Die schlechte Lackierung hat er dem Lackierer in Rechnung gestellt, ein weiterer kleiner Schaden wurde auf Kulanz repariert, ein Schaden am Rücklicht wurde als Garantieschaden umdeklariert.

Ich habe darauf bestanden, daß der Unfallschaden am Rücklicht als Unfallschaden abgerechnet wird, weil ich dadurch noch anteilig Geld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erhalten würde. Ich habe der Partnerwerkstatt daher erst einmal nur die Hälfte der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung bezahlt mit der Bitte mir eine Rechnung über die Reparatur des Unfallschadens an dem Rücklicht über die Huk24 zusenden zu lassen. Das wurde aber nicht gemacht, stattdessen habe ich eine Mahnung und ein Schreiben von deren Anwalt erhalten.

Ist wirklich Schade, daß die HUK24, welche eigentlich immer sofort bezahlt hat, ihren Ruf durch solche Werkstätten kaputt macht.

Entweder überzeugt die HUK24 Ihre Partnerwerkstatt von Ihrem Fehler oder die HUK24 ist für micht komplett unten durch und nicht im Geringsten weiterzuempfehlen.

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