24.06.2015 | 11:42 Uhr | 310 Views
Amazon schließt das Widerrufsrecht für Lebensmittel kategorisch aus.
Selbst wenn diese Artikel dem § 312d Abs. 4 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch von der Rückgabe nicht ausgeschloßen werden dürfen.
Meine Forderung an Amazon.de:
Einhaltung gültigen Gesetzes
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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