Wollte heute um 19:45 2x mal eine Dr. Oetker ofenfrische Peperoni Salami zum ausgeschrieben Preis um je 2.19€ kaufen, was am Gefrierfach stand. Ich ging zur Kasse und wollte bezahlen und auf einmal schien ein anderer Preis auf der Kasse nämlich 6.58€. Ich sagte , dort steht aber 2.19, der Kassier sagte zu mir, die Aktion gelte erst ab morgen, ich sagte daraufhin laut Preisauschreibungsgesetz gilt der Preis um den was es ausgeschrieben ist, er zog die fililalleitung hinzu u die verneinte es sofort u nahm mir sofort die Pizza weg u als Antwort bekam ich "naja, wann sollte ich denn die Preisschilder rausgeben.
Meine Forderung an penny markt filiale 2214:
Gutscheine bzw Wiedergutmachung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ein solches Gesetz, was sie schreiben, gibt es gar nicht.
Mein Vorschreiber hat schon Recht
Das ist so nicht ganz richtig.
Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande, aber für den Kunden ist die Preisauszeichnung am Regal maßgeblich (früher an der Ware). Für die Preisauszeichnung ist nämlich auch der Preis pro Stück/Kilogramm/Liter Vorschrift. Sonst würde jeder Kunde einen Einkauf im Blindflug machen und erst an der Kasse erfahren was die Ware wirklich kostet.
In diesem speziellem Fall, ist Penny verpflichtet es zu dem Preis zu verkaufen, mit dem die Ware am Regal ausgezeichnet ist.
Vollkommen egal was die Kasse sagt, macht oder anzeigt!
Wenn die Dame es nicht schafft ihre Ware umzupreisen, dann muss sie am Angebotstag eben nicht eine Minute vor 8.00 Uhr ihren Dienst antreten, sondern so früh das sie es vor Öffnung der Filiale schafft.
Und ja, ich komme aus dem Lebensmitteleinzelhandel und bin sogar eine gelehrnte Fachkraft, die heute leider Mangelware sind.
@Michi: _ Auch nicht ganz richtig. Das, was Sie meinen, nennt sich Preisangabenverordnung. Fehlt es an der Preisauszeichnung, die meist an der Ware oder am Regal angebracht ist, liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor, der durch die Gewerbeämter als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden kann. Bei verpackten Waren muss nach der Preisangabenverordnung an den Regalen sogar der Grundpreis der Ware neben dem Verkaufspreis angegeben sein. Die falsche oder fehlende Preisauszeichnung ist aber nicht nur eine Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, sondern verstößt auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Solche Verstöße werden etwa durch die Verbraucherzentrale verfolgt.
Preisklarheit und Preiswahrheit sind aberkeinesfalls gewährleistet. Denn leider haben beide gesetzliche Regelungen keine unmittelbare Auswirkung auf individuelle Ansprüche des Verbrauchers. Der Kunde kann also nicht die Ware zum günstigeren Preis fordern. Der Kaufvertrag zwischen dem Einzelhändler und dem Kunden wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschlossen. Der Kaufvertrag kommt unabhängig von der Preisauszeichnung an der Ware erst an der Kasse zustande.
Juristisch gesehen gibt der Verbraucher dort ein Kaufangebot ab. Das Verkaufspersonal kann das Angebot annehmen, in dem es den Preis eingetippt und die Ware übergeben wird. Der Verkäufer kann das Kaufangebot aber auch ablehnen, indem er einen höheren Preis fordert. Dem Kunden bleibt dann nur die Wahl, auf den Kauf zu verzichten oder den höheren Preis zu bezahlen.
@Michi: Würde es sich um ein Onlinegeschäft handeln, hätten Sie Recht.
Ich danke. ReclaBoxler-1547413. für ausführliche Erklärung :o)
Geht es bei aller "juristischer Klarheit" nicht vor allem darum, dass die Mitarbeiter (nicht nur bei Penny) gezwungen sind, die Preise bereits am Vorabend des Aktionstages zu stecken, weil ihnen dafür zeitlich sonst keine andere Möglichkeit eingeräumt wird?
Sie glauben gar nicht, wie unangenehm uns Verkäufern diese Situation ist, weil der Kunde dadurch natürlich irregeführt wird und wir wieder einmal in Erklärungsnot sind.
Viele Kunden kennen dieses Problem bereits uns nehmen es verständnisvoll hin, aber in Ordnung ist das wahrlich nicht!
Liebe Grüße