Reisezeitraum: 14. -22. Februar 2015
Reiseziel: Türkei
Zugesagt war die Auszahlung eines bei Buchung erhaltenen Gutscheins in Höhe von 100 Euro ab dem 22. März 2015. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung von ab-in-den-urlaub.de liegt vor. Obwohl mehrfach an die Auszahlung erinnert wurde und mit Schreiben vom 17. Juni 2015 eine letzte Frist gesetzt sowie rechtliche Schritte angekündigt wurden, ist bislang keine Auszahlung erfolgt.
Ist ab-in-den-urlaub.de zahlungsunfähig?
Will man das Geld unterschlagen?
Die Werbung mit den Gutscheinen läuft aber weiter auf Hochtouren. Ich kann nur davor warnen, sich von den Gutscheinangeboten locken zu lassen.
Ich werde noch eine Woche warten, dann geht die Sache an meinen Rechtsanwalt und dann in die Beitreibung.
Bestell-/Kundennummer: 073_0B7ED00E00266019
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
100 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Bislang noch keine Reaktion von ab-in-den-urlaub.de!
Nach wiederholtem Hinweis darauf, dass der Sachverhalt bei ReclaBox veröffentlicht wurde und solange veröffentlicht bleibt, bis die Zahlung endlich erfolgt ist, wurde tatsächlich die Gutscheinauszahlung vorgenommen. Ich vertraue dem Unternehmen ab-in-den-Urlaub trotzdem nicht mehr und werde dort keine Urlaubsbuchungen mehr vornehmen.