Ich habe im Gerry Weber Outlet kürzlich einen Rock gekauft. Größe o. k., Ware war auf den ersten Blick in Ordnung. Zu Hause habe ich dann aber bemerkt, dass der Rock verschnitten war, bei jedem Schritt beulte er im vorderen Bereich - das sah unmöglich aus. Bei der Reklamation im Geschäft wurde mir mitgeteilt, dass der Rock zwar einen Fehler aufweist, aber ich mein Geld nur in Form eines Gutscheines bekomme.
Das habe ich abgelehnt und darauf hingewiesen, dass ich vom Kaufvertrag auf Grund des Mangels zurück trete und mein Geld wieder haben möchte. Es ging hier ja nicht um einen Umtausch, sondern um eine Rückgabe, weil der Rock einen Fehler aufwies. Es war nichts zu machen, ich musste den Gutschein nehmen. Hier wird eindeutig gegen BGB-Recht verstoßen (Wandlung / Rücktritt). Die Verkäuferin bestätigte sogar, dass der Kunde diese Rechte hat, aber es sei von der Zentrale vorgegeben, dass Gutscheine ausgegeben werden müssen - unerhört!
Erst wenn Kunden regelrecht "über den Tresen" springen, dann sei man bereit, in der Zentrale anzurufen und dem Kunden das Geld auszuzahlen - auf dieses Niveau wollte ich mich aber nicht begeben. Für mich ist der Laden gestorben und ich werde dahingehend auch in meinem Bekanntenkreis "werben".
Meine Forderung an GERRY WEBER Retail:
Die Art der "Kundenbindung" überdenken
Antwort auf die Beschwerde vom 18.07.2015
Sehr geehrter ReclaBox Nutzer,
vielen Dank für Ihre konstruktive Kritik, gerne möchten wir Ihnen weiterhelfen, doch dazu benötigen wir noch weitere Angaben bezüglich des Vorganges von Ihnen. Bitte kontaktieren Sie uns direkt über die Telefonnummer 05201-185 8923 oder gerne auch per Email: hogwkundenservice@gerryweber.de.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihr Gerry Weber Kundenservice
Gerry Weber Retail GmbH
Neulehenstraße 8
33790 Halle Westfalen
Tel: 05201 - 185 8923
Fax: 05201 - 185 94343
E-Mail: hogwkundenservice@gerryweber.de
Geschäftsführer: Ralf Weber, Marc Lehr
Amtsgericht Gütersloh HRB 4795
USt. -IdNr.: DE 153362901
St. -Nr.: 351/5908/0097
kommentare und trackbacks 5
Na dass macht mich ja fassungslos. Wie kann eine Verkäuferin ihnen so etwas sagen, was jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt.
Sie haben kein "Rückgaberecht" auf Grund eines Mangels, viel mehr hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung. Dass er ihnen die Ware zurückgenommen hat war reine Kulanz.
Das Recht auf Rücktritt / Wandlung haben sie erst, wenn die Nachbesserung 2x fehlgeschlagen ist.
Ich glaube, da sind Sie jetzt etwas verkehrt davor! Hier zählt der Kundenwunsch (BGB) und in diesem Fall gab es nichts nachzubessern. Ein gleicher Rock ohne Mangel war nicht mehr da und es wäre unverhältnismäßig, diesen reklamierten Rock "neu zu schneidern" - nichts für Ungut.
Der Kundenservice hat mir eine Mail geschickt und mir mitgeteilt, dass noch weitere Informationen benötigt werden. Ich habe auf diese Mail geantwortet, dass man mir bitte mitteilen möge, welche Informationen gewünscht sind. Bis heute habe ich aber keine Antwort erhalten.
Es hat sich bis jetzt keiner wieder bei mir gemeldet - das nenne ich Service :-(
Außer dem üblichen Internet bla, bla kam nichts von der Firma mehr. Die Beschwerde wurde nicht gelöst.