01.08.2015 | 08:24 Uhr · 487 Views · von Kurt Lindlmaier
Österreichische Post (Wien)
Inkompetenz & Faulheit der österreichischen Post
Die österreichische Post ist gegenüber mir als Postkunden nur noch inkompetent und träge.
Fall 1: Ende November 2014 stellte ich einen Nachfoeschungsantrag der gottlob von der österreichischen Post dann Ende Jannuar 2015 bearbeitet wurde.
Fazit: in meinen Augen, Schnelligkeit ist bei der Post Austria immer noch Hexerei ''
Fall 2: Ein von mir mitte Juni 2015 aufgegebenes Paket nach Deutschland kam Ende Juli an mich zurück mit dem Vermerk, Empfänger unbekannt '' nachdem es 1 Woche im falschen Postamt hinterlegt war. Nach einem Anruf meinerseits beim Post Kundenservice sagte man mir:
"Ich könnte mir das Paket ja selbst holen oder einen Nachforschungsantrag stellen''
obwohl ich am Telefon mit dem Postkundenservice den Fehler der Post sowie den Ort des Paketes klären konnte und lediglich ein postinterner Anruf zwischen Kundenservice und Postfilialle genügt hätte, um die Angelegenheit abzuschliesen.
Nachdem ich dann die Faulheit der Post mit einem von mir gestellten Nachforschungsantrag beglückte war 2 Tage später Weihnachten, den plötzlich bekam ich das Paket zugestellt.
Fazit: in meinen Augen, Faulheit und Abzocke will belohnt werden''
Fall 3: Ein von mir Ende Juli 2015 aufgegebenes Wert Paket nach Polen kam an mich kurz darauf zurück, der Postbote sagte mir das Paket werde durch die Post nicht weitergeleitet und kassierte zu den bereits bei der Einlieferung bezahlten Summe von 25,35 Euro nochmals 20,00 Euro ohne mir einen Beleg oder eine Rechnung hierfür auszustellen, bzw. einen Grund der nichtbeförderung zu nennen.
Selbst nach 3 Telefonaten mit dem Postkundenservice am 28.07.2015 konnte mir keiner dieser Herrschaften aus Ihren gespeicherten Unterlagen hierfür einen Grund nennen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, laufen diese Rücksendebeträge am Finanzamt vorbei '' da die Post diesen Betrag ja trotz Aufforderung eine Quittung bzw. eine Rechnung auszustellen wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben nicht nachkommt. Wenn man aber zum Postboten vor Rücknahme des Paketes die Aussage trifft, man nehme das Paket ohne besagte Quittung bzw. Rechnung nicht an bekommt man zu hören: , Dann wird der Inhalt des Paketes von der Post versteigert ''. Das ist eine klare Nötigung da auch die Post verpflichtet ist Geldbeträge mit einer Quittung / Rechnung zu belegen.
Weitere Fälle können angeführt und belegt werden.
Fazit: ! , Ein hoch auf dieses wunderbare Unternehmen das im Schlaf Geld verdient ohne Ihren vertraglichen Verplichtungen nachzukommen, das anschliesend den Kunden auch noch nötigt und einvernahmte Geldbeträge dem Finanzamt gegenüber nicht belegt, da es sich weigert Quittungsbelege für vereinnahmte Beträge auszustellen. Da dem nicht genug ist, hat man als Kleinfirma wie ich ein Problem damit nachdem ich somit im Kassenbestand 20,00 Euro als Fehlbetrag habe da ich diesen Betrag ja dem Finanzamt gegenüber nicht wie vorgeschrieben belegen kann.
Nur Zufriedene Kunden sind gute Kunden! das gilt auch für die österreichische Post.
Meine Forderung
Erstattung der Transport und Rücksendekosten sowie Kundensevice