Ich kann immergrün nicht empfehlen. Der Wechsel lief zwar einwandfrei. Als ich dann nach einem Jahr den Vertrag mit immergrün aber gekündigt habe, hätte ich nur noch Ärger. Das beauftragte Lastschriftverfahren wurde mir gekündigt, die manuellen Überweisungen dann nicht dem richtigen Abschlagsmonat zugeordnet.
Ergebnis war, dass immergrün ein Inkassounternehmen beauftragt hat für selbstverständlich von mir geleistete, aber in deren Buchhaltung falsch zugeordnete Abschlagszahlungen. Zuständig hat sich telefonisch weder immergrün selbst noch das Inkassounternehmen gefühlt, Kontaktversuche per Email nur mit automatisierten Mails beantwortet, die mit meinem Anliegen nichts zu tun hatten.
Die einzige Erklärung, die ich bisher bekommen habe ist, dass Buchungen automatisiert ablaufen und die Beauftragung von EWD Inkasso eben auch. Für Fehler dabei fühlt sich niemand verantwortlich, und ich als Kunde wurde mit dem von immergrün verursachten Durcheinander und den Inkassogebühren sitzen gelassen. Ich habe ja schon gekündigt, offenbar sind meine Interessen jetzt nicht mehr relevant.
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Streichung der Inkassogebühren
Antwort auf die Beschwerde vom 14.08.2015
Sehr geehrter ReclaBoxler-4303106,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
kommentare und trackbacks 2
Die Beschwerde ist nicht gelöst. Immergrün Energie hat über Reclabox zugesagt, in der entsprechenden Fachabteilung zu prüfen. Gehört habe ich seither nichts mehr.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst