Fristlose Kündigung trotz kompletter Bezahlung aller Rückstände

Paderborn

9. Juli 2015 Schreiben von E.ON

Androhung der fristlosen Kündigung

Zitat: Wenn bis 23. Juli bei uns weiterhin keine Zahlung von Ihnen eingegangen ist.

Ich zahlte die höchste offene Forderung, die laut mein EON auch pünktlch einging.

Am 31. Juli überwies ich nochmal 7 Abschläge wobei ich mich um 2 € verrechnet hatte die ich dann ein paar Tage später am 5.08 überwies.

Als der Strom dann wieder nicht eingeschaltet wurde überwies ich noch einen Monatsabschlag am 14.08. Wieder passierte nichts. Ich fragte per E-Mail nach. -Keine Antwort.

Dann ein Schreiben mit Datum vom 13. August 2015 von E.ON

zitat: leider sind bisheute trotz mehrfacher Mahnungen keine Zahlungen von I-hnen eingegange. Daher kündigen wir Ihren Energieliefervertrag fristlos.

Ich reichte am 18.08. 2015 einen Wiederspruch bei E.ON per Einschreiben ein.

Bis heute kein Strom und keine Antwort.

Bestell-/Kundennummer: 232012844796

Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:

Strom einschalten.

Antwort auf die Beschwerde vom 03.09.2015
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

03.09.2015 | 13:03 Uhr

Hallo Herr Schröder,

bitte entschuldigen Sie, dass wir erst jetzt zu Ihrer Beschwerde hier Stellung nehmen.

Inzwischen haben wir die Belieferung wieder aufgenommen.

Auch wir wissen, wie einschneidend sich der Schritt einer Versorgungseinstellung auf den Alltag unserer Kunden auswirkt. Daher geht diesem Schritt ein sehr langes Mahnverfahren voraus, das noch viele Möglichkeiten bietet, die Sperrung durch komplette Zahlung der Forderung oder individuelle Teilzahlungsabsprachen mit uns abzuwehren.

Grundsätzlich kann jeder einmal Zahlungsschwierigkeiten bekommen, und dafür haben wir Verständnis. Eine Sperrung bleibt daher immer auch eine Einzelfallentscheidung. Wenn für die erbrachte Lieferung Zahlungen geleistet worden sind, und nur ein einmaliger Zahlungsrückstand besteht, finden wir fast immer gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung, damit die Versorgung nicht eingestellt werden muss.

Wenn Sie noch einmal in eine schwierige Situation kommen, reden Sie bitte gleich mit uns. Auch wir möchten immer gern eine gute Lösung für Sie und uns finden- die Versorgungseinstellung bleibt der letzte Schritt.

Mit freundlichem Gruß

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Antwort auf die Beschwerde vom 03.09.2015
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

15.08.2016 | 08:47 Uhr

Hallo Herr Schröder,

aktuell prüfen wir die Einträge unserer Kunden in der ReclaBox.

Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Beschwerde noch nicht auf gelöst gesetzt wurde. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Ist alles in Ihrem Sinne bearbeitet worden? Dann freuen wir uns, wenn Sie den Status Ihres ReclaBox-Eintrags ebenfalls auf „gelöst“ setzen.

Vielen Dank und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Vielen Dank an das ReclaBox-Team. Sie sind klasse.