Keine Erstattung der Rücksendekosten, obwohl die Ware defekt war

eBay
Kleinmachnow

Ich habe am 12.08.2015 auf eBay eine "Secure Digital Micro SD Karte 128GB Class 10 + Adapter vom Händler" vom Verkäufer "speicherkarten-shop-24" gekauft (Artikelnummer: 301705860866).

Nachdem die Ware bei mir angekommen wurde, habe ich mit mehreren Geräten (die damals schon mit anderen Micro SD Karten funktioniert haben) ausprobiert, funktionierte aber mit keinem von denen.

Ich habe die defekte Ware dem Verkäufer zurück geschickt, was mir 3,10 EUR gekostet hat. Der Verkäufer hat mir die Kosten der Rücksendung nicht erstattet, die Begründung war: "Die Karte ist heute eingetroffen. Wir haben diese geprüft und diese funktioniert einwandfrei. In diesem Fall verweisen wir auf unsere AGBs und können somit nicht das Rücksendeporto übernehmen. Mit freundlichen Grüßen". Das heißt, dass der Verkäufer die Rücksendung als Widerruf betrachtet, obwohl in diesem Fall es um kein Widerruf geht.

Die Begründung des Verkäufers entspricht leider nicht der Wahrheit. Aus diesem Grund habe ich versucht, Hilfe von eBay zu bekommen. Außer eine pauschale Antwort hat eBay mir keine Unterstützung gegeben. Damals konnte man schon einen Fall eröffnen, bevor die Ware zurück geschickt war: so konnte der Käufer die unnötige Rücksendeporto für sich sparen, da der Verkäufer in diesem Fall quasi dazu gezwungen war, einen Retourenschein zur Verfügung stellen, dadurch die fehlerhafte Ware zurück geschickt werden konnte.

Nun soll ich auf den Kosten sitzen. Meine Forderung ist seitens eBay, die Verantwortung zu übernehmen und die Kosten der Rücksendung vom Verkäufer (falls notwendig dann dazu zwingen) einzukassieren und mir zu überweisen.

Meine Forderung an eBay International:

Erstattung der Rücksendekosten (3,10 EUR)

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Haben Sie einmal überprüft, ob Ihre Geräte überhaupt SDXC kompatibel sind?

Karten ab einer Größe von 64 GB entsprechen dem SDXC Standard, welcher von vielen Geräten jedoch nicht unterstützt wird.

Zahlreiche Tablets und Smartphones können aus diesem Grund maximal 32 GB verarbeiten, da bis zu dieser Größe noch der SDHC Standard gilt.

Bis zu welcher maximalen Größe ein Gerät Karten verarbeiten kann, ist in der Regel den technischen Daten des Gerätes zu entnehmen.

Sollten also Ihre Geräte schlichtweg nicht SDXC kompatibel sein, so hat der Händler Ihnen einwandfreie Ware geliefert und ist somit auch nicht zur Erstattung der Rücksendekosten verpflichtet, da Sie in diesem Fall selbst die Ursache für die Rücksendung zu verantworten haben.

Ich schließe mich ReclaBoxler-13808183 an.

Sie haben leider das Gerät nicht angegeben, mit dem die beanstandete
Speicherkarte nicht funktioniert hat.

Falls Sie in den technischen Daten Ihres Geräts keine Angabe finden,
hilft oft auch eine Anfrage beim Hersteller/Importeur.

Bei den heutigen schnellen Modellwechseln der Hersteller/Importeure
ändern Sie die technischen Daten ständig.

Am besten sind die Erfahrungen bei Handies, Tablets etc., die man
durch Rückschläge macht - beim nächsten Kauf ist man vorbereitet.

Viel Erfolg.

Keine Kontaktaufnahme seitens eBay

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

eBay schiesst auf das Vorgehensweise.