29.08.2015 | 21:05 Uhr | 699 Views
Durch massive Fehlkonstruktion des Daches und der Gestänge ist der neue Pavillon beim ersten Regen zusammen gebrochen. Deuba argumentiert dass der Gartenpavillon nicht für diesen Einsatz (im Freien, Regen) geeignet wäre. Wir werden jetzt den Anwalt einschalten.
Meine Forderung an Deuba:
Rückerstattung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Konnte nur aufgrund des Drucks über PayPal gelöst werden. Mir ist noch ein Fall bekannt, der von Deuba allerdings nicht anerkannt wird (kein PayPal)