Ich habe mit dem Kulanzverhalten von Jochen Schweizer bei abgelaufenen Gutscheinen leider schlechte Erfahrungen gemacht, und möchte hierzu kurz berichten.
Wir haben zur Hochzeit Hotelgutscheine geschenkt bekommen. Wir hatten bereits innerhalb der Gültigkeitsdauer eine Buchung konnten diese Krankheitsbedingt aber nicht antreten. Da dies am Ende der Gültigkeitsdauer war konnten wir nicht mehr einlösen.
Auf Anfrage bei Jochen Schweizer ob eine Gutscheinverlängerung möglich ist erhielt ich folgende Antwort:
Guten Tag Herr XXX,
danke für Ihre Anfrage. Schade, dass Ihr Gutschein aus den genannten Gründen nicht eingelöst werden konnte. Die Gültigkeit von Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß § 195 BGB am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes. Beispiele: Gutscheinkauf am 15.03.2009 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2012 Gutscheinkauf am 28.09.2011 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2014 Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem er gekauft wurde. Nach dieser Frist ist keine Verlängerung des Gutscheins mehr möglich. Die zeitliche Befristung unserer Gutscheine lässt sich leider nicht umgehen: Einerseits verändern sich die Teilnahmegebühren für Erlebnisse und Veranstaltungen im Laufe der Zeit deutlich, weswegen wir die angegebenen Preise höchstens 36 Monate lang garantieren können. Andererseits laufen auch die Kooperationsverträge mit unseren Erlebnispartnern immer über einen festgelegten Zeitraum, daher können die Gutscheine grundsätzlich auch nicht länger gültig sein. Selbstverständlich gibt es Erlebnisse, die sich über den Gültigkeitszeitraum nicht verändern und einen gleichbleibenden Preis haben. Da wir jedoch an einer einheitlichen Lösung interessiert sind, können auch diese Gutscheine leider nicht verlängert werden. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können.
Über diese Antwort waren wir ziemlich enttäuscht, denn immerhin wurde ja bereits das Geld an Jochen Schweizer gezahlt. Preisänderungen sind natürlich ein Argument aber hier könnte z. B Verlängerung des Gutscheines mit Leistungskürzung oder teilweise Auszahlung des Gutscheinwertes angeboten werden.
Ich fühle mich Als Kunde von Jochen Schweizerschlecht behandelt und hätte von einem Unternehmen dieser Klasse mehr Kundenorientierung erwartet.
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Teilweise Erstattung des Gutscheinwertes oder Verlängerung mit teilweiser Leistungskürzung z. B 2 statt 3 Übernachtungen
Antwort auf die Beschwerde vom 08.09.2015
Guten Tag Herr Horsch,
schade, dass Ihr Gutschein abgelaufen ist, das tut mir leid und ich verstehe Ihren Unmut. Unsere Gutscheine sind ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins nicht mehr möglich. Gerne können Sie sich mit Ihrem Gutschein-Code an feedback@jochen-schweizer.de wenden, damit wir Ihr Anliegen noch einmal gezielt bearbeiten können.
erlebnisreiche Grüße
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
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Habe mich wie in der Antwort aufgefordert nochmalan das Jochen Schweizer Team gewandt. Leider bleibt die Antwort die selbe, keine Kullanz, kein Angebot zur Einigung.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst