Musste heute mein Spparschwein schlachten und wollte gerne mein Münzgeld am Automaten bei o. g. Filiale wechseln. Auf Nachfrage bei Frau W. verwies Sie mich auf den selbsterklärenden Automaten (durchaus freundlich).
Ich habe auch den Aufkleber gesehen, dass Nichtkunden hierfür bezahlen müssen. Als Kunde der Sparkasse (1822) fühlte ich mich hiervon nicht angesprochen.
Die eingezahlten 350€ konnten jedoch nicht auf mein Konto überwiesen werden. Zwar sind alle Automaten kostenfrei im Sparkassenverbund zu nutzen, der Geldwechselautomat jedoch nicht. Auch durfte (!) ich kein Sparkonto anlegen, da dies ja nur "Mittel zum Zweck" wäre. klar gebe ich zu, aber warum ich ein Sparkonto anlege geht immer noch niemanden etwas an, zumal es die Chance für die Sparkasse Oberhessen gewesen wäre mich als Kunden einzufangen.
Eine Rückzahlung des Geldes war auch nicht mehr möglich.
Es blieb nur die Barauszahlung unter Abzug von 30 € (! unverschämt). Selbst eine Quittung hat man mir nicht ausgehändigt. Erst nach penetrantem Bestehen auf einen solchen Beleg, hat man mir eine Kopie des Quittungsautomaten ausgehändigt,
Das Handling ist völlig daneben und mein RA wird sich freuen, wenn die Sparkasse nicht reagiert. Ein Glück habe ich einen hervorragenden Rechtsschutz.
Bestell-/Kundennummer: Einzahl Nr. 19765
Meine Forderung an Sparkasse Oberhessen:
Rückerstattung meiner 30 €
Antwort auf die Beschwerde vom 23.09.2015
Hallo Herr Schäfer,
danke für Ihre Mitteilung. Im Unterschied zum Geldabheben ist das Geldeinzahlen im Sparkassenverbund technisch noch nicht so möglich. Wir bieten Ihnen aber an, dass wir Sie in diesem Fall wie einen Kunden der Sparkasse Oberhessen behandeln möchten. Dies würde bedeuten, dass wir Ihnen eine Gebühr von 1% der Summe berechnen und die Differenz zurückerstatten.
Wenn Sie einverstanden sind, schicken Sie bitte eine Mail mit Ihren Daten oder wie wir Sie erreichen können an roland.ahlke@sparkasse-oberhessen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse Oberhessen
kommentare und trackbacks 3
@Reclaboxler-7492981
Verfasser:
Interessanter Kommentar.
Bedauerlich, dass sich diese "Expertise" micht mit dem eigentlichen Inhalt befasst, sondern nur mit einem möglichen Rechtsansatz zur Haftung. Als "penetranter Zeitgenosse" meine ich, dass den Finanzinstituten die Aussenwirkung wichtig sein sollte und grenzwertige Geschäftspraktiken überdacht werden müssen.
Thema wurde heute sehr kompetent und souverän von der Sparkasse Oberhessen gelöst. Danke für die schnelle Reaktion. Vorgang ist für mich abgeschlossen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst