Keine Auszahlung eines gekauften 100-Euro-Gutscheins

Leipzig

Hallo,

ich habe eine Beschwerde über das Reiseportal "Ab-in-den-Urlaub". Es geht um eine Gutscheinauszahlung, welche "Ab-in-den-Urlaub" bis heute, ca. 120 Tage nach Abreise nicht geleistet hat.

In den Bedingungen des Gutscheins wird den Kunden eine Auszahlung spätestens 28 Tage nach Abreise garantiert. Da ich jetzt schon erfolglos 4 E-Mails geschrieben und 3-5 Telefonate mit dem Support geführt habe, hier der Verlauf in Kurzform:

05.05.2015: Kauf eines Gutscheins über 100 Euro für 9,90 Euro (Auszahlung 28 Tage nach Abreise)
07.05.2015: Reisebuchung mit Einlösung obigen Gutscheins (erfolgreich eingelöst)
05.06.2015: Anreise
12.06.2015: Abreise
10.07.2015: 28-Tages-Frist zur Auszahlung verstreicht
10.07.2015: E-Mail-Anfrage meinerseits (nie Antwort bekommen)
20.07.2015: E-Mail-Anfrage meinerseits (Antwort: "Geld wird jetzt überwiesen")
03.08.2015: E-Mail-Anfrage meinerseits (Antwort: "Auszahlungen erfolgen jetzt nach und nach")
14.09.2015: Anruf meinerseits (Antwort: "Anfrage befindet sich in Bearbeitung")

Bis heute ist "Ab in den Urlaub" mir und vielen anderen Leidensgenossen 100 Euro schuldig. Wir sprechen hier auch nicht von "weichen" Meinungen, sondern von glasklar von "Ab-in-den-Urlaub" formulierten Vertragsbestandteilen, welche nicht eingehalten werden. Mein nächster Schritt wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid, wobei ich mich frage, warum es bei solchen Beträgen dazu kommen muss. Hiermit möchte ich "Ab-in-den-Urlaub" ein letztes mal höflich darum bitten, das Geld sofort anzuweisen, bevor der Fall vor das Gemeinsame Mahngericht Rheinland-Pfalz / Saarland geht.

Bestell-/Kundennummer: 132_00F6B1850001401C_0_02F05B19_0

Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:

100 Euro Gutscheinwert

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Über "Ab in den Urlaub" liest und hört man mehr Schlechtes als Gutes. Dort sollte man am besten nicht buchen.

Keine Reaktion von Ab-in-den-Urlaub

Erste Mahnung verschickt. Keine Reaktion von ab-in-den-Urlaub. Ich muss eine ausdrückliche Warnung aussprechen, dort zu buchen.