Im Zuge eines Neubaus haben wir Mitte 2014 eine Couchgarnitur der Firma Gutmann Factory bei XXXLutz in Aschheim gekauft. Diese wurde bis zum Einzug 10/2015 eingepackt zwischengelagert. Der vorzeitige Kauf war notwendig, um im Rohbau die entsprechenden Kabel etc. zu verlegen. Wir mussten somit 2014 schon wissen wie unsere Sofagarnitur aussehen würde.
Nun hat sich natürlich beim Auspacken herausgestellt, dass die Garnitur einen Defekt aufweist. Hier deutet alles daraufhin, dass bereits bei der Herstellung der Fehler bestand, da die Kunstleder-Naht um 4 cm gegenüber der anderen Naht (andere Seite) abweicht. Die Couch steht somit schief bzw. ist auf einer Seite zu kurz.
Nun sieht XXXLutz keinen Anlass den Fehler zu begutachten - Fotos wurden geschickt - und verweisen darauf, dass der Kauf 1 Jahr her ist und sie somit keine Gewährleistungspflicht uns gegenüber mehr haben.
Ich finde dieses Vorgehen absolut unverschämt, da eindeutig der Fehler beim Hersteller liegt. Der Hersteller selber ist auch nicht besser, da dieser uns direkt abgewimmelt und an den Verkäufer (XXXLutz) verwiesen hat.
Bestell-/Kundennummer: 2002300448
Meine Forderung an XXXLutz Möbelhäuser BDSK:
Reparatur des Schadens oder finanzieller Ausgleich
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Nach erneutem Kontakt mit XXXLUTZ und auch mit dem Hersteller wurde endgültig eine Kulanzlösung abgelehnt von deren Seite. Wir haben eigenständig einen Polsterer beauftragt welcher das Möbelstück inspiziert hat und festgestellt hat das dieses innen Massive Brüche erlitten hat was lt. ihm nur durch einen Sturz aus massiver Höhe geschehen hat können. Des Weiteren stellte der Polsterer auch fest dass am Dazugehörigen Hocker ebenfalls ein Defekt vorhanden ist!