Am 31.12.2014 endete die Gültigkeit eines Gutscheins für ein Kartfahren für 2 Personen.
Erst im Dezember 2014 - aber innerhalb der Gültigkeitsfrist - habe ich den Gutschein über das Jochen Schweizer-Portal eingelöst. Es wurde mir per E-Mail mitgeteilt: „Ihr Gutschein … wurde erfolgreich für das Erlebnis Kartfahren auf der Straße für 2 eingelöst. … Wie geht es weiter? … Bitte kontaktieren Sie den Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Erlebnis. Verfügbare Termine und weitere Informationen erhalten Sie beim Ansprechpartner. “
Auf sofortige Anfrage beim Veranstalter (noch im Dezember 2014) bekam ich die Rückmeldung: „Ihre Terminanfrage haben wir erhalten. … Leider fängt die Saison bei uns erst im April eines Jahres an und endet jeweils Ende Oktober. … Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir erst im März 2015 mit der Terminvergabe für die bevorstehende Saison beginnen. Ich bitte Sie daher, daß Sie sich nochmals im März melden. “
Nachdem wir uns für 2015 dann einen Termin ausgesucht hatten und das Event starten wollten, kam nach 1,5-stündiger Anfahrt vor Ort die überraschende Aussage, dass der Gutschein abgelaufen sei und wir das Event nun selbst bezahlen müssen.
Eine Reklamation bei Jochen Schweizer Service-Team wurde zurückgewiesen mit der Argumentation, man hätte drei Jahre Zeit zum Einlösen und Erleben des Events gehabt.
Auch mein Argument, ich hätte den Gutschein rechtzeitig eingelöst und bei der Einlösung keinen Hinweis darauf erhalten, dass die nächsten Termine erst außerhalb der Gültigkeit frei sind, wurde nicht akzeptiert.
Es wurden keinerlei Lösungen angeboten, lediglich von gesetzlichen Vorschriften und Paragraphen der AGB geschrieben.
Ich ärgere mich sehr über dieses Verhalten und diese Reaktion, da der Gutschein bezahlt ist und aus meiner Sicht rechtzeitig eingelöst wurde.
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Erstattung der Eventkosten an Veranstalter
Antwort auf die Beschwerde vom 08.10.2015
Guten Tag Herr Geisel,
es tut uns sehr leid, dass Ihr Erlebnis nicht nach Plan verlaufen ist und Ihr Gutschein vor Ort nicht angenommen wurde. Wir würden Ihren Gutschein und Ihr Anliegen deshalb gerne noch einmal überprüfen. Dafür benötigen wir allerdings Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihren Gutscheincode, das Datum an dem Ihre Erlebnis stattfand und den Namen des Veranstalters. Bitte senden Sie diese Daten an feedback@jochen-schweizer.de, wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und danken Ihnen für Ihr Feedback.
liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
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Laut Jochen Schweizer GmbH reicht es nicht, den Gutschein in der Gültigkeit einzulösen. "Das Erlebnis muss im Gültigkeitszeitraum auch wahrgenommen werden. " Da es in diesem Fall kein Selbstverschulden unsererseits war, wurde aus Kulanz die Gültigkeit unseres Gutscheins gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR einmalig um 1 Jahr verlängert. Somit konnten wir das Erlebnis wie ursprünglich geplant einlösen.