Guten Tag,
ich habe bereits für meinen privaten Verbrauch einen Stromzähler mit der Zählernummer 001049130071470286. Für diesen Stromzähler ist ein Vertrag mit der Stromio GmbH in Magdeburg abgeschlossen worden.
Für den Stromzähler, Zählernummer 1020100002228371 wurde kein Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich dabei um einen Zweirichtungszähler, welcher gar nicht benötigt wird, denn auf der Bezugsseite fällt kein Verbrauch an (siehe auch Rechnung vom 05.02.2015 der Firma E.ON).
Mit Schreiben vom 02.07.2015 teilt mir nun die Firma E.ON mit, dass Strombezug doch anfallen würde, dieser aber auf dem Zähler nicht angezeigt wird, diese Aussage liegt wohl völlig neben der Sache, denn wenn Strom bezogen/verbraucht würde, dann würde der Zähler diese Menge auch anzeigen.
Ich bin daher nicht bereit, eine monatliche Grundgebühr für diesen Zähler zu zahlen, auf welchem nachweislich kein Stromverbrauch stattfindet.
Hier hat sich auch die Schichtungstelle Energie mit Schreiben vom 21.03.2013 (AZ 4977/12) in meinem Sinne geäußert.
Die Bundesnetzagentur verweist ebenfalls darauf, dass in Fällen fehlenden Verbrauchs keine Grundgebühr anfällt.
Bestell-/Kundennummer: 242080077749
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:
Keine Berechnung der Grundgebühr, da keine Entnahme von Strom stattfindet.
Antwort auf die Beschwerde vom 14.10.2015
Sehr geehrter Herr Trawinsky,
Ihr Anliegen wurde bis heute nicht zu Ihrer Zufriedenheit geklärt. Wir verstehen durchaus, dass Sie sich darüber sehr ärgern. Das tut uns leid.
Aktuell wird der von Ihnen geschilderte Sachverhalt durch einen unserer Mitarbeiter geprüft. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Gern setzen wir uns nach Abschluss der Prüfung wieder mit Ihnen in Verbindung.
Beste Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 14.10.2015
Sehr geehrter Herr Trawinsky,
aktuell prüfen wir die Einträge unserer Kunden in der ReclaBox.
Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Beschwerde noch nicht auf gelöst gesetzt wurde. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Ist alles in Ihrem Sinne bearbeitet worden? Dann freuen wir uns, wenn Sie den Status Ihres ReclaBox-Eintrags ebenfalls auf „gelöst“ setzen.
Vielen Dank und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
kommentare und trackbacks 4
Die Firma Westfalen Weser Netz GmbH mußte nun noch mit in's Boot geholt werden. Der Vorgang wird von der Schlichtungsstelle Energie bearbeitet und sollte keine Lösung erzielt werden, wird das mein Rechtsanwalt weiter verfolgen.
Eine Unschlüssigkeit ergibt sich allein auch aus der Aufstellung der Firma E.ON vom
13.10.2015.
Hier sollen vom 09.08.2010 bis 14.12.2010 (127 Tage) demnach 2 kWh angefallen sein, vom
15.12.2010 bis 23.08.2012 (617 Tage) dann 0 kWh angefallen sein, obwohl sich an der
Anlage nichts verändert hat.
Vom 24.08.2012 bis 30.09.2012 (37 Tage) sollen dann aber wieder 4 kWh angefallen sein.
Manuel Drescher, Sie verstehen das leider falsch, dieser Zweirichtungszähler wird einem vom Netzbetreiber aufgedrängt.
Man darf keinen eigenen Zähler setzen, obwohl man Strom in das Netz einspeist (verkauft).
Auch ein Einrichtungszähler (nur für die Einspeiseseite) wird aufgrund eines "diskriminierungsfreien Zuganges" abgelehnt.
Für die Verbrauchsseite ist bereits ein anderer Zähler vorhanden.
Im Netz gibt es darüber genug "Input" zum lesen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Vorgang war nur durch Rechtsanwalt und Schlichtungsstelle Energie zu lössen, wobei diese auch vom Lobbyismus geprägt ist und nicht wirklich geholfen hat.