Zählermiete trotz Nullverbrauch

München
Ich habe bereits für meinen privaten Verbrauch einen Stromzähler mit der Zählernummer 001049130071470286. Für diesen Stromzähler ist ein Vertrag mit der Stromio GmbH in Magdeburg abgeschlossen worden.

Für den Stromzähler, Zählernummer 1020100002228371 wurde kein Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich dabei um einen Zweirichtungszähler, welcher gar nicht benötigt wird, denn auf der Bezugsseite fällt kein Verbrauch an (siehe auch Rechnung vom 05.02.2015 der Firma E.ON).
Mit Schreiben vom 02.07.2015 teilt mir nun die Firma E.ON mit, dass Strombezug doch anfallen würde, dieser aber auf dem Zähler nicht angezeigt wird, diese Aussage liegt wohl völlig neben der Sache, denn wenn Strom bezogen/verbraucht würde, dann würde der Zähler diese Menge auch anzeigen.

Ich bin daher nicht bereit, eine monatliche Grundgebühr für diesen Zähler zu zahlen, auf
welchem nachweislich kein Stromverbrauch stattfindet. Hier hat sich auch die Schichtungstelle Energie mit Schreiben vom 21.03.2013 (AZ
4977/12) in meinem Sinne geäußert.
Die Bundesnetzagentur verweist ebenfalls darauf, dass in Fällen fehlenden Verbrauchs keine Grundgebühr anfällt.

Bestell-/Kundennummer: 242080077749

Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:

Keine Zahlung der Grundgebühr wegen fehlendes Verbrauches (0 kWh Verbrauch).

Antwort auf die Beschwerde vom 16.10.2015
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

16.10.2015 | 11:15 Uhr

Sehr geehrter Herr Trawinsky,

es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wird bereits geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, werden Sie benachrichtigen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Hierfür bedanken wir uns bereits heute.

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Reclabox wurde informiert, dass der Thread 2x eingestellt wurde und bereits vor Veröffentlichung gebeten, den einen zu löschen. Zu diesem Thread - mein Anwalt war und ist bereits in die Angelegenheit eingeschaltet worden - auch die Schlichtungsstelle Energie ist eingeschaltet worden, da E.ON auf meine und die Schreiben meines Rechtsanwaltes meint, auf diese teilweise nicht antworten zu müssen. Der Vorschlag meines Anwaltes, sich gemeinsam zusammenzusetzen, wurde ebenfalls abgelehnt, es wurde sogar die Bevollmächtigung des Anwaltes angezweifelt. Selbst eine Einstellung der Stromlieferung für diese Verbrauchsstelle wurde angekündigt, welche jedoch nicht durchgeführt werden darf, da es sich bei diesem Zähler um einen handelt, welcher auch Strom aus eneuerbaren Energien einspeist.

Die Firma Westfalen Weser Netz GmbH mußte nun noch mit in's Boot geholt werden. Der Vorgang wird von der Schlichtungsstelle Energie bearbeitet und sollte keine Lösung erzielt werden, wird das mein Rechtsanwalt weiter verfolgen.

Eine Unschlüssigkeit ergibt sich allein auch aus der Aufstellung der Firma E.ON vom
13.10.2015.

Hier sollen vom 09.08.2010 bis 14.12.2010 (127 Tage) demnach 2 kWh angefallen sein, vom
15.12.2010 bis 23.08.2012 (617 Tage) dann 0 kWh angefallen sein, obwohl sich an der
Anlage nichts verändert hat.
Vom 24.08.2012 bis 30.09.2012 (37 Tage) sollen dann aber wieder 4 kWh angefallen sein.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Alle Betroffenen zu diesem Thema sollten Ihre Kräfte bündeln, siehe hier:

http://solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-energiepolitik/solidarfonds-nullverbrauch-plant-musterverfahren-gegen-ueberzogene-gebuehren.html

Und hier noch ein Bericht der Stiftung Wahrentest:
www.test.de/solaraerger

mit freundlichen Grüßen,
Christian Mauch
Schriftführer im Vorstand des Deutschen Solarbetreiber Clubs