Habe heute einen Parkverstoß in Höhe von 30€ auf dem Parkplatz meiner dm Filiale erhalten.
Ich war mit meinen Kindern mal wieder einkaufen und mußte bedauerlicher Weise feststellen, dass eins meiner Kinder (im Alter von fast zwei und fünf Jahren) offensichtlich die Parkscheibe heruntergeschmissen hatte beim aussteigen. Da ich das Missgeschick klären wollte ging ich zurück in die Filiale und versuchte der Mitarbeiterin mein Anliegen zu erklären. Sie machte nicht den Eindruck das es sie interessierte, aber ein anderer Kunde gab mir den Tipp die Firma Park & Control PAC GmbH anzuschreiben um den Sachverhalt zu klären. Möchte hier mal Anmerken, dass es sich um einen privaten Parkplatz der Filiale handelt die offensichtlich diese Firma beauftragt hat.
Allerdings möchte ich hier mal anmerken, dass ich für noch nicht einemal 15 Minuten Parken wovon ich ganze 10 Minuten mit meinem Einkauf in ihrer Filiale gebraucht habe 30 € Strafe bezahlen soll, als absolut überzogen und unangemessen betrachte. Geht garnicht!
Nun warte ich auf eine Antwort.
Hab im Internet gelesen, dass ich nicht die Einizige bin, der das Wiederfahren ist und ganz erhlich auf einen endlosen Inkassoterror habe ich gar keine Lust. Werde wohl den Strafzettel begleichen müssen, allerdings werde ich für die Zukunft diese Filiale meiden und lieber in die andere Richtung nach Kalk in die Arkaden fahren.
Denn da kann man für unschlagbare 2,50 € den ganzen Tag den Parkplatz benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Endverbraucher
Bestell-/Kundennummer: 2401235822654
Meine Forderung an dm-drogerie markt:
Stellungnahme
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Für die Parkscheibe ist nunmal der Fahrer des Pkw verantwortlich. Dass Ihre Kinder die Parkscheibe heruntergerissen haben, ist natürlich bedauerlich und dumm gelaufen. Aber stellen Sie sich mal vor, was für Geschichten und Ausflüchte sich die zuständigen Leute alle anhören müssen. Da weiß niemand, was stimmt und was nicht. Blöd gelaufen, nächstes Mal einfach nochmal gucken, ob die Parkscheibe da liegt, wo sie liegen soll. Dann ist alles gut.
Freundliche Grüße von einer anderen Autofahrerin
Lesen Sie sich folgenden Link durch und freuen sich, die 30€ gespart zu haben.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle
Mit freundlichen Grüßen
ein anderer Autofahrer
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst