Wer bei bei ATP kauft, hat schon von Beginn an verloren: Wie auch Markus Ke schreibt, beruft sich ATP bei Reklamationen auf ihre AGB (hier: § 9 (3) Mängelhaftung und Garantie).
D. h. wer den Einbau des erworbenen Artikels nicht durch eine autorisierte Werkstatt o. ä. nachweisen kann, wird gnadenlos abgebügelt und hat somit verloren. Selbst wenn der Defekt des Artikels überhaupt nichts mit dem Einbau zu tun, sondern auf eine absolut mangelhafte Produktion usw. beruht.
Gegenstand meiner Reklamation war ein Ansaugkrümmer für einen W203, der nach nur 8 Monaten Gebrauch (das Originalteil versah seinen Dienst über 12 Jahre) seinen Geist in der Form aufgab, in dem der "China-Schrott" sich an allen Klebenähten förmlich auflöste.
Das Teil wurde an ATP zur Begutachtung eingesendet. Keine Reaktion bezüglich einer Reklamation; nur der Hinweis auf ihre AGB. Das reicht für ATP.
Einer gleicher Vorgang wurde durch TE-Berlin anstandslos anerkannt; und das ohne jedweden Beleg eines Einbaus durch ein autorisiertes Unternehmen!
Nun fahre ich wieder mit einem Original MB Teil; und das im Selbsteinbau. Und: MB gibt eine Garantie auf das Teil und zwar ohne eine Bedingung im Hinblick darauf, durch wen es eingebaut wurde.
Also ATP: kannste vollständig knicken. Nie wieder!
Hoffentlich lesen viele Interessenten all die Artikel, bevor sie bei ATP bestellen.
mfg.
Bestell-/Kundennummer: Belegnummer 2011-3368002
Meine Forderung an ATP Auto-Teile-Pöllath:
Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Die Firma ATP hat es wohl nicht nötig, sich bei den Kunden, die im guten Glauben bei ihnen gekauft haben und dann doch reingefallen sind, sich für die "Qualität" des Produktes zu entschuldigen und mindestens den Kaufpreis zu erstatten.
mfg.
W. Bornschein
ATP kannste knicken!
mfg.