Die Schnellkupplung vom Druckluftschlauch nach 5 maliger Benutzung defekt.
Preis 12,95 Euro.
Deuba will, dass ich einen Gutachter beauftrage, der beweist, dass die Schnellkupplung wirklich defekt ist. Und ich soll für den Gutachter bezahlen.
Text von DEUBA: Die Beweispflicht liegt nach 6 Monaten beim Käufer (Beweisumkehrpflicht nach § 476 BGB). Für eine weitere Bearbeitung des Anliegens ist somit ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters notwendig. Dies können Sie schriftlich bei uns einreichen.
Ein absoluter Schwachsinn.
Bestell-/Kundennummer: 2103219/ 1069307824
Meine Forderung an DEUBA:
Zurückerstattung 12,95 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Natürlich ist es kaufmännisch gesehen "Schwachsinn", was Deuba
verlangt, da ein Gutachten viel mehr kosten dürfte als der Schlauch.
Rechtlich ist Deuba auf der sicheren Seite
Absolut unseriöse Firma. Hände weg.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst