Trotz Verbots der anonymen Telefonwerbung geht der Terror weiter. Nach dreitägiger Abwesenheit von 5.8. - 7.8. hatte ich 50 anonyme Anrufe auf dem Telefon. Nach Hinterfragen des Anrufers wird jetzt aufgelegt. Die Chance, diese Firmen anzuzeigen, wird damit im Keim erstickt. Soweit zur aktuellen Rechtsprechung.

Meine Forderung an Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:

Verbot der Rufnummernunterdrückung

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 314 Tagen und 3 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hatte ich auch.
Kurzschilderung: Fangschaltung über Telekom eingerichtet. Noch beim Einrichten den Störer zu fassen bekommen. Dann 14 Tage weiter aufgezeichnet bei Telekom. Ein Makler aus Norderstedt konnte gefangen werden. Er hat sich mit nächtlichen Anrufen bei mir am Telefon befriedigt. Klage auf Unterlassung bei Amtsgericht Neumünster. Strafanzeige. Zeugengeld an meine Frau rd. € 300,- Barauszahlung aus der Gerichtskasse, Verurteilung Schmerzensgeld € 500,- + Kosten (zwei Anwälte, Zeuge Telekom-Mitarbeiter aus Wiesbaden). Der ganze Spass hat dem Makler rd. € 3000,- bis € 4000,- gekostet. Er zahlte dann nicht das Schmerzensgeld. Ich habe dann nach fruchtlosen Pfändungen eine Zwangshypothek bei dem Makler eintragen lassen. Aus der Hypothek bin ich dann befriedigt worden. Sie wissen jetzt, was Sie machen müssen.....

Am besten bei solchen Anrufen immer kurz auf eine Gespräch einlassen, bis Sie wissen, von welchem Unternehmen Sie gerade belästigt werden. Danach darauf aufmerksam machen, dass man solche Anrufe nicht wünscht und auflegen. Wenn Sie nun erneut angerufen werden, können Sie immernoch dagegen vorgehen.
Grüße,
Peter Fox

Moin,

wenn Du während Deiner Abwesenheit im Telefon-Display 50 Anrufe mit unterdrückter Rufnummer hast, sollte Dich das nicht stören. Die kannst Du ohnehin nicht dran kriegen.

Wenn Du jedoch Anrufe mit unterdrückter Rufnummer annimmst, sollte es Dir möglich sein, den Absender rauszufinden.