Plötzlich berechneter Grundpreis, nicht eingehalt. Preisgarantie

Köln

In der Verbrauchsabrechnung für 2014 taucht plötzlich ein Grundpreis von 228,65€ auf, obwohl vertraglich 0,00€ vereinbart waren. Außerdem ist mir bei der Vorjahresrechnung aufgefallen, dass die Preisgarantie von 24,74Cent/kWh für 12 Monate nur vom 01.10.-31.12.2013 eingehalten wurde, vom 01.01.-30.09.2014 wurden 25,71Cent berechnet.

Ich wurde nie über eine Preiserhöhung benachrichtigt. Der Nachzahlungsbetrag ist demnach zu hoch, ebenso die künftigen Abschläge. Daraufhin habe ich die Hotline angerufen, dort teilte man mir mit, es sei im November 2013 eine E-Mail geschickt worden. Die habe ich aber nie erhalten. Die Dame der Hotline schickte mir die E-Mail als pdf daraufhin zu, die m. E. nicht als eine Preiserhöhung kenntlich gemacht ist.

Bestell-/Kundennummer: 26706A1260

Meine Forderung an Immergrün Energie:

Erstattung des Grundpreises von 228,65€ für2014 und des zuviel bezahlten Arbeitspreises 2013/14, Neuberechnung der künftigen Abschlägefür 2015

Antwort auf die Beschwerde vom 02.11.2015
Immergrün Energie

Abteilung: Beschwerde

02.11.2015 | 11:49 Uhr

Sehr geehrter Herr Hassinger,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich würde alle Unterlagen als PDF-Dokumente zurechtlegen und dann, vorausgesetzt der Anschluß wurde nur privat genutzt, ein Verfahren bei der

Schlichtungsstelle Energie e. V. | Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

einleiten. Dort kennt man diese Probleme schon zur Genüge.

Aber vorher die
Rechnung richtig reklamieren per Einschreiben mit Rückschein. Bei versteckter Preiserhöhung kann man sich auf § 41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berufen.
Danach ist sowas rechtswidrig und verstößt gegen das dort festgelegte Transparenzgebot.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst