Abmelden beim Netzbetreiber?

München

Hallo,

meinen Liefervertrag mit einem anderen Anbieter endete Fristgerecht zum 31.09.2015, was mir gut gepasst hat, da ich zu diesem Datum auch umziehen wollte (gleiches Gebäude) und habe mich mit dem neuen Zähler wieder bei einem anderen Anbieter angemeldet.

Nun einige Wochen später bekam ich von der E.ON eine Mahnung und wurde aufgefordert 175€ an E.ON als Grundversorger zu zahlen. Dies ignorierte ich, da ich ja nun einen anderen Zähler habe.

Als dann die nächste Mahnung kam habe ich bei E.ON angerufen und es wurde mir mitgeteilt, ich hätte mich auch beim Netzbetreiber vom Zähler abmelden müssen.

Ich fand die ganze Sache rechtverwunderlich, aber wir einigten uns darauf, den Vertrag (5 Wochen) rückwirkend aufzulösen.

Ok, dachte ich, zahlste hat 2,50€ Lehrgeld und gut! Aber nix da! E.ON will selbstverständlich auch die Mahngebühren i. H.v. 10€ haben und da bin ich sauer geworden!

Wieso muss ich mich als Endverbraucher überhaupt beim Netzbetreiber abmelden? Mit dem habe ich doch keinen Vertrag geschlossen und wo bitte steht das geschrieben?

Wäre sofort ein Nachmieter eingezogen, hätte es auch niemanden interessiert.

Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:

10€ Mahngebührenerlass

Antwort auf die Beschwerde vom 10.11.2015
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

17.11.2015 | 12:55 Uhr

Guten Tag Frau Neuschulz,

wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Gern klären wir Ihr Anliegen. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail mit Ihrer Vertragskontonummer an beschwerde@eon.de. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.