Am 01.09.2015 habe ich eine Bestätigungsmail bekommen, dass meine Unterlagen geprüft worden sind und das Cashback bald ausgezahlt wird. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen besagten klar:
"Nach vollständiger Einreichung der genannten erforderlichen Dokumente
sowie Prüfung der tatsächlichen Anschaltung beim neuen DSL- oder
Mobilfunkprovider wird der Cashback innerhalb von vier Wochen durch
Unister an den Kunden an das angegebene Konto ausbezahlt. "
Seit dem 01.09.2015 sind bis heute NEUN! Wochen vergangen. Demnach sind sie bereits fünf Wochen in Verzug.
"Hinweis: Für Schuldverhältnisse aus Handelsgeschäften, die ab dem 29.07.2014 entstanden sind, hat der Gläubiger gemäß BGB § 288 (5) Anspruch auf eine zusätzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. "
Nach inzwischen 36 Tagen Verzug, und einem Verzugszinssatz von 3,17%
handelt es sich inzwischen um 100,81€ Cashback + Verzugspauschale von
40€ ergibt 140,81€ Gesamtforderung.
Bestell-/Kundennummer: U-27436163
Meine Forderung an Unister:
140,81€
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Nach fast 13 Wochen noch immer kein Zahlungseingang.
Noch immer keine Rückmeldung von unister. Nach der Weihnachtszeit werde ich mir erstmal einen Anwalt suchen.