Als ich meine Abrechnung für 01.10.2014 bis 30.09.2015 erhielt, dachte ich mich trifft der Schlag.
Die Rechnung wies einen fast doppelt so hohen Betrag aus als ich ihn erwartet hätte. Nach genauerem Hinsehen bin ich auf eine Grundpreis von 201,1765 € gestoßen. Ein Vergleich mit der Vorjahresrechnung brachte schnell Aufschluss (Grundpreis 58,1849 €).
Der Grund muss sich ohne jegliche Benachricht von vertraglich vereinbarten 5,77€ auf rechnerisch 19,95€ geändert haben. Abgesehen davon wurden trotzdem 12 monatiger Preisgarantie nach gerade mal 3 Monaten Laufzeit der Preis von 21,21Cent/kWh auf 22,04Cent/kWh angehoben.
Weder die Erhöhung des Grundpreises noch das Brechen der Preisgarantie wurde je erwähnt oder mitgeteilt. Mit der Rechnung wird man vor vollendete Tatsachen gestellt. Mit dieser Rechnung bin ich nicht einverstanden. Als Student bin ich über die hohe Rechnung verärgert und finanziell sehr belastet. Dieses Vorgehen von immergrün ist nicht gerade kundenfreundlich.
Bestell-/Kundennummer: 28703E1260
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Anpassung des Grundpreises in vergangenen und zukünftigen Rechnungen
Antwort auf die Beschwerde vom 11.11.2015
Sehr geehrter Herr Teschauer,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.
Der Tip mit der Schlichtungsstelle ist gut. Aber denke mal bringt nichts, da neuerdings lieber gegen seine Kunden geklagt wird. Kommt der Firma günstiger, da viele evt. einknicken und bezahlen. Warte auch auf meine Klageschrift und die Schlichtungsstelle musste deswegen mein Verfahren einstellen.
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.
Da es sich hier anscheinend um eine versteckte Preiserhöhung handelt, das Problem kommt oft vor, kann man sich auf § 41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berufen.
Danach ist sowas rechtswidrig und verstößt gegen das dort festgelegte Transparenzgebot.