Meine Verbrauchsabrechnung vom 16.10.2015 ergab eine völlig überzogene Nachzahlung von 222,44 Euro obwohl meine Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr von 1707,0 kWh auf 1056,3 kWh gesunken ist. Diese Abrechnung ergab ein Grundpreis von 201,97 Euro, der im Vorjahr nicht berechnet wurde. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass mir angeblich am 26.11.2013 die Erhöhung des monatlichen Grundpreises mitgeteilt wurde. Dieses Schreiben habe ich NIE erhalten.
Da die Firma allen Schriftverkehr nur über Email abwickelt, kann ich dies auch in meinem Posteingang nachweisen. Demzufolge blieb mir damals nicht die Möglichkeit einer fristlosen Sonderkündigung. Dies habe ich nach Erhalt der Abschlagszahlung nachgeholt, eine Entlassung aus meinem Vertrag wurde mir aber erst zum 30-9-2016 gewährt.
Nach meiner Beschwerde wurde mir am 18.11.2015 ein "Entgegenkommen" gewährt und der monatliche Grundpreis rückwirkend mit 10,95 Euro/Monat verringert. Außerdem stellte man eine Falschberechnung des Neukundenbonus in der vorangegangenen Abrechnung festgestellt.
Nun habe ich heute eine Neuberechnung der Abrechnung erhalten. Trotz verringertem Grundpreis hat sich meine Nachzahlung nun auch noch erhöht auf 235,49 Euro. Eine Unverschämtheit. Man berechnete mir in dieser Abrechnung die von mir gezahlten Abschläge des Vorjahres falsch: statt 576 Euro nun 454 Euro. Über 100 Euro weniger.
Von einem neuberechneten Neukundenbonus findet sich hier auch nichts.
Dies sind äußerst unfaire und unseriöse Geschäftsgebaren.
Ich fordere die Neuberechnung der Verbrauchsabrechung RES00606147 vom 24.11.2015 und die Annahme meiner Sonderkündigung zum 31.10.2015, die mir schriftlich zugehen soll!
Bestell-/Kundennummer: 27905E1263
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Neuberechnung der Verbrauchsabrechnung und Annahme der Sonderkündigung zum 31.10.2015
Antwort auf die Beschwerde vom 25.11.2015
Sehr geehrte Frau Bendrien,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
kommentare und trackbacks 3
Statt an den "Verbraucherbeauftragten" sollten Sie sich direkt
an die Schlichtungsstelle wenden - mit einem für Immergrün
kostenpflichtigen Verfahren.
Alles andere ist vertane Zeit, wie die vielen Beschwerden gegen Immergrün zeigen.
Ralf Scholz, Referent Online Kundenbetreuung, warum werden Sie nicht aktiv? Alle Daten stehen in der Beschwerde!
Mir wurde ein sonderkündigungsrecht zum 31.12.eingeräumt. Die Abschlagsrechnung ist immer noch ungeklärt, da 3x falsch-aber ich bin gute Dinge. Danke