Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mahnung, in der Sie Behaupten, das ich nur 9. Abschlägegeleistet hätte.
Es wurden meinerseits 11 Abschläge für das Jahr 2015 von Januar bis November Bezahlt und eine Mahnung ist deshalb nicht angemessen.
Anbei eine Liste der geleisteten Abschläge, welche ich mit den vorliegenden Kontoauszügen erstellt habe:
03.12.2014 = 66,- € Dezember 2014
16.12.2015 = 66,- € Januar 2015
04.02.2015 = 66,- € Februar 2015
23.02.2015 = 66,- € März 2015
20.03.2015 = 66,- € April 2015
04.05.2015 = 66,- € Mai 2015
02.06.2015 = 66,- € Juni 2015
02.07.2015 = 66,- € Juli 2015
27,07.2015 = 65,- € August 2015
27.08.2015 = 65,- € September 2015
01.10.2015 = 65,- € Oktober 2015
02.11.2015 = 65,- € November 2015
Wie Sie sehen, wurden höhere Abschläge geleistet, als von Ihnen verlangt.
Ein gerichtliches Mahnverfahren sehe ich daher gelassen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Bestell-/Kundennummer: 9400300271798
Meine Forderung an Care Energy:
Rücknahme der Mahnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Zur Jahrewende konnte ich mit Care Energy telefonieren. Am Telefon sagte man mir, dass die Mahnungen herausgeschickt wurde an die Kunden, welche im Verwendungszweck mehr als nur die Vertragsnummer 00XXXXXX oder die EDL-Nummer 9400300XXXXXX hatten, die könnten dann angeblich nicht gelesen werden von der Rechnungsabteilung? Nach Überprüfung meiner Zahlungseingänge hatte man mir von Care-Energy gesagt, dass ich alles bezahlt hätte! So weit so gut! Wegen des prognostitierten Mehrverbrauchs sollte ich nun aber einen erhöhten Abschlag bezahlen (laut Dauerrechnung, welche man mir per Email hatte nochmals zukommen lassen). Nach der Frage was passiert, wenn ich den Mehrpreis nicht bezahle: Mahnung! . ich habe meine Zählerstände übermittelt und warte nun ab.! Mein Tipp an Endkunden. Versorgerwechsel einleiten in ÖkoStrom-Tarife mit 12 Monaten Preisgarantie, aber nur kurzen Laufzeiten wie z. B. SW-FL (6 Monate) oder grünwelt grünstrom pur (1 Monat). Kopf Hoch und weiter wechseln! :-)
Ich würde dir jetzt einfach empfehlen abzuwarten, und ggf. den Mahnbescheid wiedersprechen fals nochal was kommt. Rechtlich hast du keine Fehler gemacht.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst